Herne. Ein Sextäter bedrängt an der Herner Kreuzkirche kleine Mädchen, verteilt Küsse, Klapse und Pornos. Nun verlängert sich seine Gefängniszeit.
Weil er nur wenige Wochen nach seiner letzten Verurteilung wieder durch sexuelle Belästigungen von minderjährigen Mädchen aufgefallen ist, hat ein vorbestrafter Sexualstraftäter (40) aus Herne am Freitag, 20. Januar, jetzt einen Strafnachschlag kassiert. Die 5. Strafkammer am Bochumer Landgericht verhängte zwei Jahre Haft - ohne Bewährung.
Im Februar 2020 war der Herner nach Annäherungen zu einem Mädchen mit Zügen einer Liebesbeziehung bereits von einer anderen Bochumer Strafkammer zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden, die er aktuell seit wenigen Wochen gerade verbüßt. Nichtsdestotrotz hat der 40-Jährige laut Urteil schon im Mai 2020 in der Nähe der Herner Kreuzkirche bei einer Art Fahrradfahrer-Treff mehrfach die Nähe zu drei elf- und zwölfjährigen Mädchen gesucht, die Teenager sexuell bedrängt und belästigt.
Herner Sextäter: Erste Vorstrafe stammt schon aus dem Jahr 2002
Die Schülerinnen hatten teils angeekelt von Umarmungen, Küssen und Klapsen auf den Po berichtet. Außerdem war einem der Mädchen ein Zeichentrick-Pornovideo aufs Handy geschickt worden. In der Sodinger Wohnung des Angeklagten waren zudem Kinder- und Tierpornodateien entdeckt worden. Der Herner hatte vor Gericht bis zuletzt von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Verteidiger Martin Gentz kritisierte aus seiner Sicht überspitzte Darstellungen in der Anklageschrift: „Darin wurde ein wenig der Eindruck erweckt, hier rennt ein ‚sabberndes Monster‘ durch Herne.“
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Unterm Strich, so auch die Staatsanwaltschaft im Plädoyer, bewegten sich die festzustellenden Belästigungen zwar eher am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle. Angesichts der enormen Rückfallgeschwindigkeit und der massiven Vorstrafen – schon 2002 hatte sich der Herner sexuell an zwei Mitschülern vergangen – war die Verhängung einer weiteren Gefängnisstrafe unausweichlich.