Bochum/Herne. Bei einem Einsatz schlägt ein Herner (25) einen Polizisten krankenhausreif. Vor Gericht räumt er die Attacke ein - mit einer Einschränkung.
Mit einem Teilgeständnis hat am Bochumer Landgericht der Prozess gegen einen mutmaßlichen „Polizisten-Schläger“ aus Herne begonnen. Der Angeklagte gab an der Seite seines Verteidigers Martin Gentz zu, einen Kommissar-Anwärter bei einem Einsatz an der Stöckstraße ins Gesicht geschlagen zu haben - machte dabei aber eine Einschränkung.
Die Staatsanwaltschaft geht mit Blick auf den körperlichen Zustand des Herners bereits in der Anklageschrift von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Am 13. Juni 2020 soll der 25-Jährige bei einem Einsatz wegen des Verdachts einer Sachbeschädigung einen Polizisten durch einen Faustschlag schwer verletzt haben. Der Polizist „erlitt einen Jochbein- und Augenhöhlenbruch.“
Nachrichten in Herne – Lesen Sie auch:
- Heftige Grippewelle in Herne: Zahlen, Impfung und wer hilft.
- Wunsch Paw-Patrol-Zentrale: Happy-End für bescheidenen Liam
- Verbraucherzentrale Herne: So schützt man sich vor Fakeshops
Vier Monate später soll der Angeklagte sich nach einem Ladendiebstahl an der Heerstraße gegen die Feststellung seiner Personalien durch Polizisten gesperrt haben. Der Herner soll mit erhobenen Fäusten auf zwei Polizisten losgestürmt sein, das Duo angeschrien und sich später auch gegen seine Festnahme gewehrt haben.
Keine Erinnerung mehr
Den Schlag ins Gesicht eines Polizisten räumte der Angeklagte zwar ein, beteuerte dabei aber, dass es kein Faustschlag gewesen sei. „Es war nur mit der flachen Hand“, hieß es. An den zweiten mutmaßlichen Angriff auf Polizisten will der 25-Jährige keine Erinnerung mehr haben. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Weil gegen den 25-Jährigen bei der Bochumer Staatsanwaltschaft noch zwei weitere Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten laufen, sollen die dazugehörigen Sachverhalte mit Blick auf eine Gefährlichkeitsprognose parallel ebenfalls überprüft werden. Möglicherweise droht dem Herner am Ende auch die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.