Herne. Ein verurteilter Sextäter soll an der Herner Kreuzkirche drei Mädchen bedrängt und einen Cartoon-Porno geschickt haben. Vor Gericht schweigt er.

Nur drei Monate nach seiner letzten Verurteilung soll sich ein vorbestrafter Sexualstraftäter (40) aus Herne erneut minderjährigen Mädchen genähert und mit kinderpornografischen Dateien hantiert haben. Seit Mittwoch, 4. Januar, muss sich der Gelegenheitsarbeiter, der sich auch mal selbst „Papa König“ nannte, vor der 5. Jugendschutzkammer am Bochumer Landgericht verantworten.

Die aktuellen Vorwürfe gehen zurück auf den Frühsommer 2020. Laut Anklage soll der 40-Jährige damals in der Nähe der Kreuzkirche am Archäologiemuseum ein elf- und zwei zwölfjährige Mädchen kennengelernt und sich anschließend über mindestens zwei Wochen hinweg täglich mit den Teenagern getroffen haben. Der Herner soll die drei Mädchen am Rande der Treffen umarmt, sie geküsst, sie an den Hüften umfasst und ihnen immer wieder Klapse auf den Po verpasst haben.

Weit über 1000 kinderpornografische Dateien bei Durchsuchung sichergestellt

Am 15. Juni 2020 soll er dem elfjährigen Mädchen über sein Smartphone ein 39 Sekunden langes Zeichentrick-Pornovideo in französischer Sprache geschickt haben. Auf dem Video soll unter anderem ein älterer Mann mit entblößtem Geschlechtsteil zu sehen gewesen sein. Kurz danach war es zu einer Durchsuchung der Sodinger Wohnung des Angeklagten gekommen. Dabei konnten die Ermittler laut Anklage auf zwei Handys, einem Tablet und Datenträgern „weit über 1000“ weitere kinderpornografische Bild- und Video-Dateien sicherstellen.

Verteidiger Martin Gentz: „Der Angeklagte möchte sich schweigend verteidigen.“
Verteidiger Martin Gentz: „Der Angeklagte möchte sich schweigend verteidigen.“ © FUNKE Foto Services | Svenja Hanusch

Auslöser für die Ermittlungen war eine Strafanzeige eines der Mädchen im Juni 2020. Die Mutter der Schülerin hatte offenbar WhatsApp-Nachrichten mit sexuellen Anspielungen des Angeklagten mitgelesen und den Herner daraufhin angerufen. Angeblich soll der 40-Jährige bei dem Telefonat die Anschuldigung, dass sein Verhalten pädophil sei, lapidar mit dem Satz gekontert haben: „Dann ist das halt so!“ Die drei betroffenen Mädchen hatten bei der Polizei berichtet, dass sie von dem Herner, der offenbar über einen gemeinsamen Bekannten an die Mobilnummern gekommen war, schon in den ersten Textnachrichten Herzchen-Emojis geschickt bekommen haben. Auch soll der 40-Jährige sie direkt mit „Süße“ oder „Maus“ angeredet haben. Einem der Mädchen soll der Herner später auch eine Art Liebeserklärung per WhatsApp geschickt haben: „Ja, ich liebe dich wirklich mein Schatz.“

Angeklagter ist mehrfach vorbestraft

Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Im Februar 2002 war der Herner am Landgericht Bochum wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund dafür waren Übergriffe auf zwei Mitschüler und eine Mitschülerin. Im Februar 2020 war der Sexualtäter nach Annäherungen mit Zügen einer Liebesbeziehung zu einem minderjährigen Mädchen zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damaliges Opfer war die neun Jahre alte Tochter einer Ex-Partnerin, von der der Mann unter anderem ein kinderpornografisches Nacktfoto angefertigt hatte. Schon damals habe der 40-Jährige sich von dem Mädchen „Papa König“ nennen lassen, er selbst soll das Mädchen „Prinzessin“ genannt und in Chats seine Liebe geschworen haben.

Der Angeklagte war nach dem 2020er-Urteil zunächst noch für einige Zeit auf freiem Fuß. Aktuell sitzt er die nun rechtskräftige Gefängnisstrafe ab. Zu den neuen Missbrauchs- und Kinderpornografie-Vorwürfen wollte sich der Herner nicht äußern. „Der Angeklagte möchte sich schweigend verteidigen“, sagte sein Verteidiger Martin Gentz. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch sowie Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.

>>> BETROFFENE MÄDCHEN MÜSSEN ALLER VORAUSSICHT NACH AUSSAGEN

•Für den Prozess vor der Jugendschutzkammer sind aktuell noch Verhandlungstage bis zum 20. Januar anberaumt.

•Weil der Angeklagte schweigt, werden aller Voraussicht nach auch die betroffenen Mädchen vor Gericht als Zeuginnen aussagen müssen.

•Im Falle einer weiteren Verurteilung droht dem Herner die Verhängung einer zusätzlichen Gefängnisstrafe.