Herne. Zwei Teenager aus Herne werden nachts von einem „Masken-Trio“ stundenlang gequält – es geht um Drogengeheimnisse. So urteilte nun das Gericht.
- Zwei Teenager aus Herne werden nachts von einem „Masken-Trio“ stundenlang gequält.
- Es geht um Drogengeheimnisse.
- Nun müssen die Täter ins Gefängnis.
Nach einem brutalen Raubüberfall auf zwei Teenager (17 und 18) in einem Wohnkomplex unweit vom Schlosspark Strünkede ist das Täter-Trio am Dienstag am Bochumer Landgericht zu sechs, vier und drei Jahren Haft verurteilt worden.
Richterin Frauke Seyda sprach mit Blick auf Ablauf und Dauer der Tat von einem „Martyrium“. Qualvolle viereinhalb Stunden lang hatten die Angeklagten die zwei jungen Herner in der Nacht auf den 23. Mai 2021 in ihrer Gewalt gehalten. Mit Sturmhauben maskiert und mit einem Brecheisen bewaffnet war das Trio zuvor um fünf Uhr nachts in die Wohnung des damals 18-Jährigen eingebrochen, hatte die zwei schlafenden Freunde überrumpelt und mit Kabelbindern ihre Hände auf den Rücken gefesselt. Danach hatten die Täter laut Urteil „die Wohnung auf links gekrempelt“, Poster von den Wänden gerissen und den WC-Deckel samt Spülkasten demontiert.
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Dazu muss man wissen: Einer der drei Angeklagten (29) hatte Wochen zuvor mit einem der Opfer mehrfach zusammen Marihuana konsumiert und dabei heimlich den Plan geschmiedet, über den Teenager an Informationen über dessen Drogendealer zu gelangen. Während des Coups wurden die gefesselten Herner geschlagen, getreten, abwechselnd mit einer Eisenstange und einem Fleischermesser bedroht. Beide Teenager litten nach eigenen Angaben Todesängste, bettelten, die Fesselungen an den schon blau anlaufenden Händen zu lockern beziehungsweise auf die Toilette gehen zu dürfen. Doch das Trio blieb so lange hart, bis es am Ende an die Anschrift des Dealers gekommen war.
Raub in Herne: DNA-Spuren führen zu den Tätern
Zwischendurch hatten sich die Räuber, davon war das Gericht am Ende sicher überzeugt, von einem vierten Mann sogar Zigaretten, Cola und Eistee in die Tatortwohnung liefern lassen. Der Mitangeklagte (33), der deswegen eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung plus 150 Sozialstunden kassierte, hatte die zwei Opfer in der Schlussphase des Überfall-Martyriums auch noch kurz alleine bewacht. Während dieser Zeit war dem Wohnungsinhaber durch eine waghalsige Kletter-Aktion durch ein Mini-Fenster in den Hof die Flucht zu einem Nachbarn gelungen.
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Erbeutet hatten die Täter damals Marihuana, Bargeld, eine Playstation sowie zwei Smartphones. Über DNA-Spuren waren die Ermittler Monate später erst auf die Spur eines Räubers gekommen, dieser hatte dann auch seine Komplizen benannt. Eines der Opfer hatte im Prozess vor der 4. Strafkammer den Überfall als „die schlimmste Zeit“ seines Lebens beschrieben. Der damals 18-jährige Wohnungsinhaber leidet bis heute unter Verfolgungsängsten.
Die drei Hauptangeklagten hatten weitgehende Geständnisse abgelegt, teils Schmerzensgeld gezahlt und sich bei den Opfern entschuldigt. Ein ursprünglich wegen Beihilfe mitangeklagter, fünfter Angeklagter (36) aus Herne wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Urteile lauten auf schweren Raub, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung.