Herne/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil nach einem Einbruch in ein Herner Juweliergeschäft gekippt. Der Grund: Ein Anwalt hatte gar keine Zulassung.

Ein nächtlicher Blitzeinbruch in ein Juweliergeschäft auf der Herner Bahnhofstraße muss am Bochumer Landgericht neu verhandelt werden. Ein im Dezember 2021 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilter Serieneinbrecher (41) hat erfolgreich Revision eingelegt.

Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) brachte einen bemerkenswerten „Mangel“ ans Licht. Der BGH hat das Urteil gegen den vielfach vorbestraften Straftäter nämlich alleine deswegen aufgehoben, weil am Tag der Urteilsverkündung neben ihm ein Verteidiger gesessen hat, dem einige Tage zuvor die Anwaltszulassung entzogen worden war. Der Jurist hatte eine Dortmunder Verteidigerin in Absprache mit ihr beim Urteil vertreten. Dass der Kanzleikollege über keine Zulassung mehr verfügte, soll erst später bemerkt worden sein. Der Umstand wurde von der Verteidigerin später im Rahmen der Revisionsbegründung als Mangel gerügt.

Der 4. BGH-Senat bewertete den Umstand letztlich als „absoluten Revisionsgrund“. Folge: Der Prozess mit zuletzt insgesamt 22 Verhandlungstagen muss demnächst bei einer anderen Bochumer Strafkammer komplett neu verhandelt werden. Angeblich soll gegen den zulassungslosen Anwalt inzwischen ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Titeln eingeleitet worden sein.

Gerichtsurteile Herne – Lesen Sie auch:

Laut Anklage war der Straftäter nur kurz nach seiner letzten Haftentlassung am 1. Januar 2021 gegen 6.30 Uhr an der Herner Bahnhofstraße in ein Juweliergeschäft eingebrochen, hatte Schmuck im Wert von 4300 Euro eingesteckt. Bei fünf weiteren Einbruchscoups in Recklinghausen soll er unter anderem eine aufgeschreckte Anwohnerin (90) mit Pfefferspray besprüht haben. DNA-Spuren hatten den 41-Jährigen schwer belastet. Ein neuer Prozesstermin steht aktuell noch nicht fest.