Herne. Wegen des Angriffs auf drei Mitarbeitende des Rettungsdienstes der Feuerwehr Herne und eine Notärztin muss ein Mann nun in Haft.
Wegen des Angriffs auf drei Mitarbeitende des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr Herne und eine Notärztin ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das hat die Stadt Herne mitgeteilt.
Der Angriff ereignete sich bereits 2020. Die Stadt schildert den Fall wie folgt: Während der Versorgung eines Patienten verhielt sich dieser plötzlich aggressiv. Er beleidigte, schubste und schlug das beteiligte Rettungsdienstpersonal und die Notärztin. Erst mit Unterstützung der alarmierten Polizei konnte der Patient so beruhigt werden, dass seine medizinische Versorgung und der anschließende Transport ins Krankenhaus möglich wurde. Die beteiligten Rettungsdienstmitarbeitenden erlitten Schürfwunden und Prellungen im Gesicht und Oberkörperbereich, konnten ihren Dienst aber fortsetzen.
Stadt: Beleidigungen und Gewalt werden konsequent angezeigt
Wie in solchen Fällen üblich, wurde durch die betroffenen Mitarbeitenden, aber auch durch die Stadt Herne als Arbeitgeber bzw. Dienstherr, Anzeige gegen den Gewalttäter gestellt. Vor kurzem wurde dieser rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, so die Stadt weiter. Das Urteil zeige deutlich, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte kein Kavaliersdelikt sei und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe.
Der Angriff sei kein Einzelfall. In Herne seien seit dem Jahr 2020 insgesamt 24 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst gewaltsam angegangen worden. Die Zahl von verbalen Beleidigungen, die sich die Einsatzkräfte regelmäßig im Einsatz oder am Notruf anhören müssten, sei noch mal deutlich höher, teilt die Stadt mit. Die Fallzahlen klängen im ersten Moment gering, doch aus Sicht der Feuerwehr Herne sei jeder einzelne Fall einer zu viel. Feuerwehr und Rettungsdienst seien an 365 Tagen rund um die Uhr im Dienst, um Leben zu retten, Menschen zu helfen und Sachwerte zu schützen. Beleidigungen und Gewalt seien nie akzeptabel und würden weder von der Stadt Herne noch von den Einsatzkräften hingenommen und konsequent bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht