Herne. Im Mordprozess gegen Marcel Heße fordern die Mütter der beiden getöteten Jungen Jaden und Christopher jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Mütter der getöteten Jungen Jaden (9) und Christopher (22) aus Herne fordern von dem mutmaßlichen Doppelmörder Marcel Heße (20) jeweils mindestens 100.000 Euro Schmerzensgeld. Das wurde am Montag vor dem Bochumer Landgericht bekannt. Außerdem wurde der voraussichtliche Urteilstermin auf den 31. Januar verschoben.

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Die Nebenklage-Anwälte, Reinhard Peters und Nicola Skoberne, begründeten die Schmerzensgeld-Anträge mit unfassbaren seelischen Qualen, die beide Mütter durch den Verlust ihrer Söhne durchlitten haben. Die Tatausführung sei in beiden Fällen so dermaßen grausam gewesen, dass beide Mütter nach Bekanntwerden der Todesumstände psychische Zusammenbrüche erlitten hätten, beide bis heute schwer traumatisiert sind.

Zivilrechtliche Klage gegen Marcel Heße möglich

Hinzu komme auch, dass Marcel Heße beide Opfer durch die zutiefst niederträchtige Veröffentlichung von Bildern der verstümmelten Leichen im Internet geradezu verhöhnt habe, hieß es in den Klagebegründungen. Insoweit solle, so die Opferanwälte weiter, das Gericht Marcel Heße am Ende neben einer Haftstrafe auch zivilrechtlich dazu verurteilen, jeweils mindestens 100.000 Euro Schmerzensgeld an die Angehörigen zu zahlen.

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Marcel Heße selbst nahm die Verlesung der Schmerzensgeld-Anträge völlig regungslos entgegen. Der 20-Jährige hat über seinen Verteidiger Michael Emde bereits gestanden, am 6. März 2017 den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und tags darauf seinen ehemaligen Schulfreund Christopher mit insgesamt 120 Messerstichen getötet zu haben.

Urteil am 31. Januar erwartet

Am kommenden Donnerstag, 18. Januar, sollen die Gutachterinnen, Prof. Dr. Sabine Nowara und Dr. Astrid Rudel, zu der mit Spannung erwarteten Frage Stellung nehmen, ob sie für den zur Tatzeit 19 Jahre alten Marcel Heße am Ende das mildere Jugendstrafrecht (Höchststrafe 15 Jahre Jugendhaft) oder doch das Erwachsenenstrafrecht empfehlen. Im letzteren Fall könnte dem mutmaßlichen Doppelmörder sogar eine lebenslange Haftstrafe drohen. Als neuer voraussichtlicher Urteilstermin wurde am Montag der 31. Januar (14 Uhr) festgelegt.