Hattingen. Schockierender Fall aus Hattingen: Er ist jung, verheiratet und schaut übelste Missbrauchsvideos. Bei diesem Ersttäter greift das Gericht durch.
Eine Schöffin war sichtlich schockiert: „Wenn man eigene Kinder hat und diese Bilder sieht, das kann man niemandem wünschen“, sagte sie. Der angeklagte 30-jährige Hattinger stand wegen Besitzes und Weitergabe kinder- und jugendpornografischer Schriften zum ersten Mal vor Gericht. Das Material ist heftig. Entsprechend fällt das Urteil des Gerichts aus.
Wegen fünf Taten – zwischen August 2021 und März 2023 – musste sich der Hattinger verantworten. Er hatte übelste Bilder und vor allem Videos besessen und weitergegeben.
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Was auf den Bildern und Videos zu sehen war, ließ nicht nur den beiden Schöffinnen den Atem stocken. Auch die Staatsanwältin hob einen besonders schlimmen Fall hervor. Da handelte es sich um einen Säugling, der in schlimmster Weise missbraucht worden ist. Vor allem die Vielzahl der Taten hob die Staatsanwältin hervor und die zahlreichen Videos, die der Angeklagte konsumierte. So lange, bis schließlich die Amerikaner die Deutschen auf die Taten des Hattingers aufmerksam machten, die Polizei seine Wohnung durchsuchte und den Angeklagten erfasste.
Geständnis, Therapie - und dann?
Zu den Taten ließ sich der 30-Jährige zunächst nicht ein, sondern ließ seinen Anwalt Henner Sentner sprechen. Er räumte aber direkt alle Vorwürfe ein und gestand. Er erklärte auch, dass er weder die Computer, die bei ihm sichergestellt wurden, noch die übrigen Datenträger, die man in seinen Räumen fand, zurückhaben wollte.
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Nach einer Unterbrechung, um die Anwalt Sentner gebeten hatte, fand der Angeklagte dann selbst ein paar Worte. „Eine besondere Erregung habe ich nicht verspürt, ich wäre aber auch bereit, eine Therapie zu machen.“ Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer dem 30-Jährigen zugute, dass er die Taten eingeräumt hat. Erschwerend wertete sie aber, dass „es sich mit 60 Videos um überdurchschnittlich viele handelte“.
Sie wies darauf hin, dass sich das Strafmaß für den Besitz von kinder- und jugendpornographischem Material seit dem 1. Juli 2021 deutlich erhöht habe. Während man vor dem Termin noch mit einer Geldstrafe davonkommen konnte, steht auf solche Taten mittlerweile eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu fünf Jahren. Vor allem, bemerkte die Staatsanwältin, habe sie in der Verhandlung nicht erfahren, warum der Angeklagte solches Material konsumiert habe. „Sie sind jung, sie sind verheiratet“, stellte sie fest. „Wie kann ich sicher sein, dass das nicht mehr passiert?“ Und der Zeitraum, in dem die insgesamt fünf angeklagten Einzeltaten geschehen sind, habe ja immerhin über anderthalb Jahre betragen. „In dieser Zeit ist viel passiert.“
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Sie forderte für jedes der Verbrechen über ein Jahr Freiheitstrafe – von einem Jahr und zwei Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten. Zusammengefasst bildete sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das bedeutet: Der Hattinger muss ins Gefängnis. Henner Sentner bat für seinen Mandanten um eine Bewährungsstrafe. „Kinderpornographie ist ein großes Übel und dass es mittlerweile härtere Strafen gibt, ist nachzuvollziehen und nicht zu widerlegen“, sagt er. Aber, sein Mandant sei ja bereit, eine Therapie zu machen und sich auf die Warteliste für einen der wenigen Therapieplätze eintragen zu lassen.
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Das Schöffengericht kam zu einem deutlichen Urteil: Der Angeklagte muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das sei trotz des Geständnisses angemessen. „Dabei sind wir noch deutlich unter dem Strafmaß geblieben, das die Staatsanwaltschaft gefordert hat“, gab Richter Johannes Kimmeskamp zu bedenken. Der Verurteilte hat jetzt noch die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen.