Hattingen. Fahrradfreundlichkeit wird in Hattingen großgeschrieben: Jetzt werden drei neue Fahrradstraßen eingerichtet. U.a. auf einer beliebten Abkürzung.
Hattingen will fahrradfreundlicher werden, will Straßen attraktiver und sicherer für Radler machen. Deshalb werden in der City bald drei weitere Fahrradstraßen ausgewiesen.
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Es handelt sich um die Oststraße, den Pottacker und die Talstraße. Gerade die letzten beiden dienen vielen bisher als Abkürzung oder Umfahrung von Rückstaus auf der Bredenscheider Straße (L651).
„Für die Stadt Hattingen hat der Fahrradverkehr eine hohe Bedeutung“
Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet, erklärt die Stadt Hattingen. „Im Prinzip handelt es sich um Radwege in voller Breite der Fahrbahn. Radfahrende haben Vorrang und dürfen sogar nebeneinander fahren“, so Nahmobilitätsmanager Johannes Fröhlich. „Für die Stadt Hattingen hat der Fahrradverkehr eine hohe Bedeutung.“
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Für die Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen und Umgebung sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Info-Veranstaltung am Mittwoch, 24. April, 17 bis 19 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses.
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„Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen leisten wir einen Beitrag zur Attraktivierung des Radverkehrs, zur Verkehrsberuhigung, zum Klimaschutz und nicht zuletzt für die Sicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden“, wird Johannes Fröhlich in einer Pressemitteilung der Stadt zitiert. „Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass Fahrradstraßen eine sichere Form der Verkehrsführung sind. Lediglich in der Anfangsphase können vereinzelt Schwierigkeiten auftreten, da nicht allen die Regelungen einer Fahrradstraße bekannt sind.“
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Mit dem Zusatzschild „Kraftfahrzeugverkehr frei“ beziehungsweise „Anlieger frei“ dürfen Autos und sonstige Kraftfahrzeuge die Straße befahren. Der Radverkehr darf dabei weder gefährdet noch behindert werden – der Auto- und Motorradverkehr wird hier nur geduldet und muss sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Autos, Motorräder und Fahrräder dürfen maximal 30 Kilometer pro Stunde fahren. Unverändert gelte das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.