Hattingen. Rundfunkgebühren muss fast jeder zahlen. Bei säumigen Bürgern musste die Stadt Hattingen bislang tätig werden. Wer sich jetzt darum kümmert.

Schon GEZahlt? Bei vielen dürfte dieser Slogan noch hängen geblieben sein. Nicht immer zahlte jeder seine Rundfunkgebühren. Doch im Gegensatz zum Streaming-Dienst ist der Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehkanäle verpflichtend. Bis Ende 2023 musste die Stadt Hattingen sich darum kümmern, dass säumige Bürger ihrer Zahlung nachkommen.

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Seit Januar treibt Stadt Hattingen keine Rundfunkgebühren mehr ein.

Doch seit Januar 2024 ist diese Aufgabe auf den WDR übergegangen und somit kümmert sich auch die Stadt Hattingen nicht mehr um die Zwangsvollstreckung. Jessica Krystek, Pressesprecherin der Stadt weiß: „In der Vergangenheit haben wir rund 680 Mal pro Jahr Amtshilfe geleistet. Diese hat sich im Einzelfall auf Beiträge über 50 Euro pro Vollstreckungsauftrag bezogen“.

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Um diese Gelder einzutreiben, war „für jeden Einzelfall der Vollstreckungsaußendienst vor Ort. Falls keine Betreibung möglich war, wurden nach entsprechender Recherche weitergehende Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen. Im Regelfall handelte es sich um Konten- oder Lohnpfändungen oder die Abnahme der Vermögensauskunft.“

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Beitrag ist generell für alle verpflichtend

Die GEZ-Gebühren betragen monatlich 18,36 Euro. Menschen mit Behinderungen können Ermäßigungen beantragen. Unter bestimmten Umständen gibt es die Möglichkeit, sich von einer Zahlung befreien zu lassen. Grundsätzlich gilt aber eine Beitragspflicht für alle. Das heißt, dass der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung gezahlt werden muss, unabhängig davon, ob überhaupt Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind. Weitere Informationen dazu gibt es zum Beispiel auf www.verbraucherzentrale.de.

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