Hattingen. Kleine Weilstraße, Rathenaustraße, Bahnhofstraße - bei diesen Sanierungen sollten die Anwohner Beiträge zahlen. In einem Fall gibt es eine Wende.
Das Land NRW hat die Zahlung von Anliegerbeiträgen für Straßenausbaumaßnahmen abgeschafft. Dass heißt aber nicht, dass Bürgerinnnen und Bürger in Hattingen grundsätzlich nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Mindestens drei Straßensanierungen würden noch abgerechnet, hat die Stadt Anfang März mitgeteilt. Für einen Fall gibt es nun Hoffnung auf Befreiung.
„Nach heutigem Stand gehen wir davon aus, dass die Sanierung der Rathenaustraße weitestgehend über Fördermittel finanziert werden kann“, teilt Stadtsprecherin Jessica Krystek auf Anfrage der WAZ mit. „Ob das allerdings endgültig der Fall sein wird oder ob ein Anteil über KAG-Beiträge der Anlieger finanziert werden muss, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Dazu liegt uns kein Bewilligungsbescheid vor. Zudem hat sich die Rechtsgrundlage in den letzten Jahren mehrfach geändert. Wir prüfen den Fall und sind aber hoffnungsvoll, eine finanzielle Beteiligung abwenden zu können.“
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Georg Seemann wohnt an der Rathenaustraße. Er hat sich gewundert, dass er und seine Nachbarn plötzlich an den Kosten für den Straßenbau beteiligt werden sollten. 2019 hatte es zwar zunächst geheißen, die Rathenaustraße sei abrechnungspflichtig, die Bürgerinrn und Bürger müssten beteiligt werden. 2020 kam dann die Entwarnung: Die Straße sei im Straßen -und Wegekonzepot der Stadt Hattingen als beitragsfähig ausgewiesen, die Kostenbeteiligung damit vom Tisch.
Im Dezernat in Hattingen kann sich nur eine Mitarbeiterin um diese Fälle kümmern
Und die Geschichte wiederholt sich: Anfang März wird die Anliegerbeteiligung bestätigt, Ende März wieder verworfen. „Es ist aktuell viel in Bewegung“, hat Baudezernent Jens Hendrix jetzt auch im Rat der Stadt erklärt. Sein Dezernat habe nur eine Mitarbeiterin, die sich um diese Fälle kümmern können. „Und die Landesgesetze haben sich in wenigen Monaten gleich dreimal geändert.“
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Die aktuelle Lage: Für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden oder werden, dürfen keine Beiträge mehr erhoben werden. Die Anliegerkosten für Projekte, die zwischen 2018 und 2024 beschlossen wurden, werden weiterhin vom Land erstattet, bis die entsprechenden Fördertöpfe leer sind. Straßenausbaubeiträge für Baumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, müssen weiterhin gezahlt werden.
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Entsprechend gibt es für die Anwohner der Kleinen Weilstraße und der Bahnhofstraße keine Entwarnung. Sie werden wohl zahlen müssen.