Hattingen. Die Auflagen der Polizei für die Demos der trommelnden „Spaziergänger“ in Hattingen wurden vom Gericht gekippt. Meinungen von WAZ-Lesern dazu.

Die Entscheidung steht: Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat die Auflagen, die die Polizei den Montagstrommler für ihre „Spaziergänge“ durch Hattingen machen wollte, gekippt. Reaktionen der WAZ-Leser in einem Meinungsforum.

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Was um alles in der Welt ist in die Justiz in Arnsberg gefahren? Es ist nicht zu fassen, mit welcher Nonchalance dort mit dem Begriff „Meinungsfreiheit“ umgesprungen wird. So wird ein hohes Gut unserer Gesellschaft zynisch entwertet. Tumbes Trommeln, hirnlose Huperei, frenetisches Gebrüll über Lautsprecher – so dürfen in Hattingen mit dem Segen der Justiz „Meinungsäußerungen“ klingen?!

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie sich dieser Zynismus womöglich noch steigern ließe? Arme Justitia. Genau wie sie, so fühle auch ich mich als der Demokratie verpflichteter Bürger der Lächerlichkeit preisgegeben. Der Trend ist unübersehbar und unüberhörbar . . . rückwärtsgewandt! Ein Trauerspiel von erschreckendem Ausmaß. Fred Dellar

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Jeden Montag in Hattingen ein„Rosenmontagszug mit Humtata und Tätärä“. In Aachen, Düssedorf, Köln und Mainz gibt es das nur einmal, nämlich nur am Rosenmontag. Kommt Hattingen deshalb jetzt ins Guinnessbuch? Bei dem ohrenbetäubenden Lärm mit den Trommeln und den lauten Parolen über Lautsprecher doch wohl nicht. In den Karnevalshochburgen jedenfalls haben die Menschen Freude und Spaß am witzigen und geistreichen Rosenmontagszug. In Hattingen muss man sich die Ohren zuhalten oder woanders hinfahren.

Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut, aber die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt: Die Ängste und Belästigung durch den Lärm, mit Erinnerung an vergangene Zeiten, dürfen nicht ignoriert werden. Reiner Kleinebrecht

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