Hattingen. Höhere Pflegeleistungen für rund 21.700 Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis: Anstieg um fünf Prozent. Wie viel das für Betroffene ausmacht.
Ab Januar 2024 erhalten Pflegende und Pflegebedürftige in Hattingen stufenweise höhere Leistungen von der gesetzlichen Pflegekasse.
Pflegegeld und die Pflegesachleistungen steigen um je fünf Prozent. Das heißt: Für Menschen mit Pflegegrad zwei gibt‘s monatlich 332 Euro (bisher 316 Euro), bei Pflegegrad drei sind es 573 Euro (bislang 545 Euro), bei Pflegegrad vier 765 Euro (728 Euro), bei Pflegegrad fünf 947 Euro (901 Euro).
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Höhere Pflegeleistungen greifen ab sofort in Hattingen
Bei Pflegesachleistungen gilt: ab Pflegegrad zwei 761 Euro (bisher 724 Euro), bei Pflegegrad drei 1432 Euro (1363 Euro), bei Pflegegrad vier 1778 Euro (1693 Euro) und bei Pflegegrad fünf 2200 Euro (2095 Euro).
Zudem steht Pflegebedürftigen unter 25 Jahren im Pflegegrad vier und fünf ein erhöhter Betrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Somit können die pflegenden Angehörigen bis zu 3.386 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege beanspruchen.
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Pflegeunterstützungsgeld ab 2024 jährlich beantragen
Berufstätige können sich für eine plötzlich notwendige Pflege eines Angehörigen bis zu zehn Tage freistellen lassen. Entfällt der Lohn, können sie stattdessen Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse erhalten. Bislang konnte die Leistung nur einmal pro pflegebedürftiger Person beansprucht werden. Ab jetzt können sich pflegende Arbeitnehmer jedes Jahr bei einer Notlage für bis zu zehn Tage freistellen lassen.
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Erhöhung der Eigenanteil-Zuschläge bei vollstationärer Pflege
Auch für die vollstationäre Pflege gibt‘s ab Pflegegrad 2 je nach Pflegedauer mehr: bis zwölf Monate: 15 Prozent (bislang fünf Prozent), bis 24 Monate: 30 Prozent (25 Prozent), bis 36 Monate: 50 Prozent (45 Prozent), über 36 Monate: 75 Prozent (70 Prozent).
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