EN-Kreis/Hattingen/Sprockhövel. Mehr als 20.000 Euro hatte der EN-Kreis investiert, um eine Drohne einsetzen zu können. Warum sie trotzdem ein Jahr am Boden blieb.
„Nur noch einige Flugtests auf der freien Wiese, dann starten die nächsten Messprojekte“, vermeldet der Ennepe-Ruhr-Kreis. Nach einem Jahr am Boden darf die Drohne seines Katasteramts nun also wieder abheben.
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Das Luftfahrt-Bundesamt hat die notwendige Genehmigung dafür im dritten Anlauf erteilt. Damit endet, was Bürgerinnen und Bürger in der äußeren Betrachtung durchaus als sprichwörtlichen „Behörden-Irrsinn“ wahrgenommen haben.
Seit 2019 flog die Drohne über kleinere Ortschaften im Kreisgebiet
Hintergrund: Seit 2019 flog die Drohne über kleinere Ortschaften im Kreisgebiet, hatte Grundstücksgrenzen und Gebäude vermessen. Für zahlreiche Katastererneuerungsverfahren griff das Amt auf die moderne Technik zurück. Eine sehr sinnvolle technische Entwicklung, wie es schon vor Monaten aus dem Kreishaus in Schwelm hieß. So konnte die Drohne die Grundstücksgrenzen und Gebäude vermessen, auch ein Youtube-Video zum Impfzentrum des Ennepe-Ruhr-Kreises entstand mithilfe des Fluggeräts.
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Ende vergangenen Jahres änderte sich aber die Rechtsauffassung des für Luftverkehr zuständigen Bundesministeriums. Was vorher ging, sollte nun nicht mehr ohne Weiteres funktionieren.
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Heißt: Plötzlich war eine Genehmigung für den Einsatz der Drohne nötig. Mehr als 20.000 Euro hatte der Ennepe-Ruhr-Kreis zu diesem Zeitpunkt schon in die Hand genommen, um die Drohne in die Luft zu bekommen. Zwei Mitarbeiter haben dafür einen speziellen Pilotenschein gemacht, zusätzlich brauchte es Software und einen gesonderten Computer. Vom enormen Zeitaufwand ganz zu schweigen.
„Statt einer unverzüglichen Genehmigung des 80-seitigen Antrags, wie sie die EU-Verordnung vorsieht, folgte monatelange Funkstille“, erklärt der Ennepe-Ruhr-Kreis. „Im Mai gab das Luftfahrt-Bundesamt schließlich Rückmeldung, bat um einen nachgebesserten Antrag.“ Die entsprechenden Rechtsgrundlagen habe die Behörde allerdings nicht genannt.
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Erst ein Schreiben von Landrat Olaf Schade an den Präsidenten der Bundesbehörde habe zu mehr Tempo und den nötigen Angaben geführt.
Dreimal musste der EN-Kreis den erstellen Antrag einreichen
Dreimal habe das EN-Katasteramt den mit einer externen Fachfirma erstellen Antrag einreichen müssen, im November erteilte die Behörde schließlich die Genehmigung. „Wesentlich zügiger war die Bezirksregierung Münster: Der Antrag für die geografischen Gebiete war innerhalb von zehn Tagen genehmigt“, zieht die Kreisverwaltung den Vergleich.
„Kurzfristig zugewiesene neue Aufgaben“ sowie einen „laufenden Einstellungs- und Ausbildungsprozess für neues Personal“ hatte die Luftfahrtbehörde seinerzeit als Gründe dafür aufgeführt, dass der Antrag des EN-Kreises so lange kaum Beachtung fand.
Messprojekte über Hattingen und Sprockhövel
Das Drohnen-Flugverbot war kein Einzelfall, wie der Austausch mit anderen Behörden zeigte: Zahlreiche Drohnen von Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen hatten Bodenhaftung.
„Dies führt zwar nicht zum Stillstand der Arbeit, macht es aber seit Monaten nötig, auf andere Methoden zurückzugreifen, statt auf den Überflieger Drohne setzen zu können“, teilte der Ennepe-Ruhr-Kreis mit.
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Umso schöner, dass die Drohne des Katasteramts jetzt wieder durchstarten und abheben kann. Wegen der längeren Zwangspause geht das aber auch jetzt wieder nicht ohne Weiteres. Weil das anderthalb Kilogramm schwere Fluggerät ein Jahr lang nicht habe benutzt werden dürfen und auf Grundlage einer neuen EU-Regelung nun zusätzlich mit einem rund 110 Gramm schweren Fallschirm habe ausgestattet werden müsse, würden nun zunächst einige Flugtests stattfinden, erklärt der Ennepe-Ruhr-Kreis. Würden diese erfolgreich laufen, müsse dann nur noch das Wetter mitspielen, damit die Drohne für Messprojekte über Hattingen-Niederelfringhausen und Sprockhövel-Haßlinghausen fliegen könne.