Hattingen. Mit gezückter Waffe bedroht hat ein Mann im Januar Tankstellen-Mitarbeiterinnen in Hattingen. Vor Gericht sagt er: „Wollte keine Angst einjagen.“
Mit einer gezückten Waffe war der damals 48-Jährige am 5. Januar dieses Jahres gegen 21.45 Uhr in eine Tankstelle an der Martin-Luther-Straße spaziert, hatte die Mitarbeiterinnen mit dieser bedroht. Nun musste sich sich der mutmaßliche Täter vor dem Hattinger Amtsgericht verantworten. Acht Zeugen, darunter drei Polizisten, waren zu dem Prozess geladen.
Bei dem Mann handele es sich um einen Kunden
Die Hauptzeugin, eine 36-jährige Mitarbeiterin, schildert, wie sie in der Nacht den Überfall erlebt hatte. Bei dem Mann handele es sich um einen Kunden, der sich dort dreimal in der Woche Wein und Bier besorgte. An dem Abend aber hatte er eine Waffe in der Hand, ging durch das Geschäft bis vorne zur Theke und murmelte etwas völlig Unverständliches. „Ich habe ihn dann laut angeschrien, er solle sich verpissen, er bekomme kein Geld“, erklärte die resolute Dame.
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Auf dem immer wieder gezeigten Video, das die Situation festgehalten hat, kann man die Szene gut erkennen: Die 36-Jährige verweist ihn des Raumes mit erhobenem Arm und ausgestreckten Zeigefinger. Daraufhin dreht der Mann ab, setzte sich die Waffe an die Schläfe und trollt sich Richtung Ausgang. Sie verfolgt den Kunden noch, bis er das Gelände der Tankstelle verlassen hat. Währenddessen greift ihre Kollegin zum Telefon und wählt die Polizeinummer 110.
Angeklagter gibt vor Gericht zu, dass er der Mann auf dem Video ist
Der Angeklagte, der vor Gericht zugibt, dass er der Mann auf dem Video ist, wurde von der Polizei noch in der Tatnacht festgenommen und auf die Polizeiwache gebracht.
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Auf dem Weg in das Tankstellengeschäft war er in der Tatnacht schon mit gezogener Pistole noch an einem Vater vorbeigekommen, der sich mit seinem Sohn an der Tankstelle öfter zu einem Kaffee trifft. Die beiden standen draußen vor dem Schaufenster, als sich der Täter näherte und ebenfalls etwas völlig Unverständliches brummelte. Die beiden sagten aus, dass sie nicht in Panik geraten seien, weil die Waffe nicht echt aussah. Sie habe oben einen offenen Lauf gehabt.
Angeklagter muss zur Tatzeit mehr als drei Promille im Blut gehabt haben
Der Angeklagte selbst kann zu der ganzen Situation vor Gericht gar nichts erklären. „Er muss zur Tatzeit mehr als drei Promille im Blut gehabt haben“, sagt Richter Johannes Kimmeskamp.
Denn als die Blutprobe um zehn nach eins in der Nacht entnommen wurde, war der Pegel immer noch bei 2,61 Promille. „Als ich von der Polizei geweckt wurde, wusste ich gar nicht, wo ich war“, erklärt der Hattinger.
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Die zweite Mitarbeiterin der Tankstelle sagt als Zeugin vor Gericht aus, dass sie bei dem Überfall natürlich Angst gehabt habe. Vor allem jetzt in der dunklen Jahreszeit sei nichts mehr so wie vorher. „Ich bitte Sie um Entschuldigung, ich wollte Ihnen keine Angst einjagen“, sagt der Angeklagte daraufhin. Eine Nachbarin von ihm sagt aus, dass sie die Pistole, eine Softairwaffe wie sich herausstellte, vor seiner Wohnungstür gesehen hatte. Woher diese Waffe stammte, kann der Angeklagte sich beim besten Willen nicht erklären.
Staatsanwalt sagt, dass der Angeklagte Geld wollte
Der Staatsanwalt stellt in seinem Plädoyer, klar, dass der Angeklagte Geld wollte. „Es ging nur darum, sich Wertvermögen einzuverleiben.“ Verteidiger Tim Salewski beantragt, die Strafe auf jeden Fall zur Bewährung auszusetzen, denn sein Mandant sei schuldunfähig, wegen der Menge des Alkohols, die er getrunken habe.
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Das Schöffengericht verurteilt den Mann wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Denn trotz des hohen Alkoholgehaltes im Blut sei er durchaus in der Lage gewesen, zielsicher durch den Laden zu laufen. „Er war nicht im Bereich der völligen Schuldunfähigkeit“, betont Johannes Kimmeskamp. Das Urteil wird an Ort und Stelle angenommen und ist daher rechtskräftig.