Hattingen. Flaschenweise schleppt ein Dieb teuren Alkohol aus dem Kaufland in Hattingen und wird erwischt. Nach dem Gerichtsurteil muss er sein Leben ändern

Um den Diebstahl von jeder Menge Hochprozentigem ging es beim Amtsgericht. In der Fortsetzung des Prozesses sagte jetzt der Kaufland-Detektiv aus. Bei der Ankündigung des Urteils bricht der Angeklagte in Tränen aus.

Mehrere Videos lagen dem Schöffengericht unter Leitung von Richter Johannes Kimmeskamp vor, die noch einmal gezeigt wurden. Das erste Video ist am Tattag gegen 18.30 Uhr aufgenommen, das zweite kurz nach 19 Uhr. Der Angeklagte, der bereits zugab, sich auf den Bildern zu erkennen, ist gut zu sehen. Im einem Fall packt er seelenruhig sieben Flaschen – unter anderem teuren Whisky - aus dem Regal in seinen Rucksack und geht an der wartenden Schlange vor der Kasse vorbei zum Ausgang, ohne zu bezahlen. Da hat er eine Jacke an. Auf dem zweiten Video ist er ohne Jacke zu sehen, da „sammelt“ er Hochprozentiges und wieder verlässt er das Geschäft ohne zu bezahlen.

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Der Detektiv konnte sich an die Vorfälle erinnern. „Einmal hab ich ihn verpasst“, erklärte er. Beim zweiten Mal aber gelang ihm die Festnahme. Der Dieb sei schon durch den Kassenbereich gelaufen und habe sich in der Passage befunden. Er habe ihn an der Schulter festgehalten, wie er es in solchen Fällen immer macht und ihn zu Boden gerungen. Als der Angeklagte dann aufgestanden sei und wieder fliehen wollte, habe er ihm den Rucksack entrissen und den Mann festgehalten.

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Der Angeklagte erklärte, er könne sich an den ersten der beiden Fälle nicht erinnern. Das nahm ihm das Gericht aber nicht ab. Der Detektiv schilderte dann wie er anhand der Aufnahmen und weiterer Beweissicherungen sehr konkret feststellen könne, wie viel gestohlen worden sei. Auf den beiden Videos ist deutlich zu sehen, wie der Angeklagte insgesamt 15 Flaschen einpackt.

Auch ein sehr kleines Messer hatte man bei dem Mann gefunden, das er aber bei den Taten nicht einsetzte. Auch körperliche Gewalt habe er nicht angewendet, erklärte der Detektiv. Deshalb wurde der Anklagepunkt der räuberischen Erpressung fallengelassen.

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Als Richter Kimmeskamp vorschlug, eine mögliche Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wenn sich der vielfach vorbestrafte – vermutlich alkohol- und drogenabhängige – Angeklagte in stationäre Therapie begibt, brach der Mann in Tränen aus, war aber einverstanden. „Er hat sich schon alleine in ambulante Therapie begeben und hat eine Betreuerin zu Seite“, erklärte Anwalt Peter Steffen. Das Gericht verhängte eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. Eine verpflichtende stationäre Therapie und Arbeitsstunden.

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