Hattingen. Mit Anrufen hat ein Mann die ehemalige Lebensgefährtin überzogen, ihr nachgestellt, Dauer-Angst gemacht. Der Prozess am Amtsgericht Hattingen:

Monatelang hat der 44-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin terrorisiert. Außer Rand und Band sei er in dieser Zeit gewesen, sagte auch sein Anwalt Tim Salewski. Aber jetzt sei er auf einem guten Weg, deutlich gefestigter. Er wollte gerne einen Freispruch für seinen Mandanten. Das allerdings sahen Richter Johannes Kimmeskamp und die Staatsanwältin deutlich anders.

Hattinger überzog seine ehemalige Lebensgefährtin mit Telefonanrufen

Zwischen September 2022 und Mai 2023 überzog der Hattinger die Frau mit Telefonanrufen – am Tag, am Abend, in der Nacht, frühmorgens und drei Uhr. Sie hatte keine Luft mehr zum Atmen. Aber damit nicht genug: Immer wieder stand er plötzlich vor ihrer Türe, auf dem Balkon, lauerte ihr auf Parkplätzen auf, klingelte Sturm an ihrer Haustür zu den unglaublichsten Zeiten. Außer dass sie zur Arbeit und zurückging, blieb sie im Haus, hatte Angst, änderte ihr ganzes Leben. Sie stellte die Klingel ab, um nicht wahnsinnig zu werden und installierte eine Kamera, um Beweise zu sammeln.

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Dass er die frühere Freundin auf diese penetrante Weise über Monate hinweg bedrängte, gab er zu. Aber beleidigt und bedroht habe er sie nicht. Das schilderte die Geschädigte anders.

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Ausgesprochen aggressiv sei er aufgetreten, wenn er sie irgendwo abgefangen hat. „Er hat mich aufs Übelste beleidigt und gedroht, mich abzuknallen und mich alle zu machen“, beschrieb sie die Monate, als er ihr pausenlos nachstellte. Mehrere Gerichtsverfahren hat der Angeklagte in der Sache schon hinter sich. Einmal wurde er zu 500 Euro Strafe verurteilt, ein anderes Mal zu 5000 Euro und das dritte Mal musste er 1500 Euro bezahlen.

Schließlich wurde Zwangshaft angeordnet

Doch das alles brachte ihn nicht zur Vernunft. Schließlich wurde Zwangshaft angeordnet. „Mittlerweile ist mein Mandant in psychiatrischer Behandlung und hat sich gefangen. Er arbeitet auch wieder und hat eine gute Sozialprognose.“

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Die Staatsanwältin hakte bei der Geschädigten noch einmal nach. Welche Auswirkungen dieses Nachstellen auf sie gehabt habe, wollte sie wissen. „Ich hatte ständig Angst, habe nicht mehr geschlafen, habe mein ganzes Leben umgestellt und hab mich völlig isoliert“, sagte sie. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Geldstrafe von 600 Euro und eine weitere Therapie. „Schließlich musste die Geschädigte ihr gesamtes soziales Leben auf Eis legen“, sagte sie. Und außerdem erinnerte sie daran, dass der Angeklagte bereits vorbestraft ist.

Sechs Monaten auf Bewährung

Richter Johannes Kimmeskamp verurteilte den 44-Jährigen wegen Nachstellung, Beleidigung und Bedrohung zu sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Außerdem gilt jetzt die Bewährungsauflage, dass er 1000 Euro in Raten an die Geschädigte bezahlen muss und weiter in psychiatrischer Therapie bleibt, die er nicht abbrechen darf.

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