Hattingen. Eine 37-Jährige hat Anzeige erstattet gegen ihren Ex-Mann. Zur Zeugenaussage im Amtsgericht Hattingen erscheint sie nur in Polizeibegleitung.

Das sie Angst hat vor Begegnungen mit ihrem Ex-Mann, wird im Prozess gegen den 35-Jährigen alsbald klar. Beleidigt und bedroht haben soll dieser die ehemalige Partnerin, muss sich deswegen vor dem Amtsgericht Hattingen verantworten. Die Ex-Frau hat Anzeige erstattet gegen ihn. Eine Zeugin ist die 37-Jährige daher in diesem Verfahren, den Gerichtssaal betreten mag sie indes nur in Begleitung eines Polizeibeamten.

Laut Anklage wurde die Hattingerin als Schlampe und ehrenlos beleidigt

Der Angeklagte, von dem sie seit 2018 geschieden ist, habe sie an einem nicht näher bestimmbaren Tag im Frühjahr 2022 angerufen und gedroht, jemanden anzuheuern, der sie und die zwei gemeinsamen Kinder (10, 12) schlage. Zudem habe er am 26. Juli plötzlich vor ihrer Wohnung in Hattingen gestanden, sie als Schlampe und ehrenlos beleidigt. So steht es in der Anklage.

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Den genauen Wortlaut bestätigt die 37-Jährige vor Gericht zwar nicht. Aber sie schildert dort mit Hilfe eines Dolmetschers, wie der Angeklagte ihr über längere Zeit gedroht, u.a. gesagt habe: „Wenn Du noch mal heiratest, bist Du tot.“ Bis zu drei Mal am Tag habe er sie angerufen. Zwischenzeitlich habe sie ihn auf dem Handy blockiert.

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Als der Sohn indes Probleme bekam, habe sie ihn angerufen und um Hilfe gebeten. Da habe er gesagt, entweder sie übergebe den Jungen dem Jugendamt oder schicke ihn nach Syrien (wo die zwei damals geheiratet hatten). „Ich war dagegen.“ Und was die Tochter betrifft, so habe er mal geäußert, diese dürfe nicht im Haushalt mit einem fremden Mann aufwachsen, müsse bei ihm leben. Und einmal habe er ihr in am Telefon auch gesagt, er stecke ihr Zuhause an, verbrenne sie und die Kinder. Das war einige Wochen, ehe er wirklich bei ihr auftauchte.

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Die Kinder ausgehorcht habe er an jenem 26. Juli, ob sie einen neuen Partner, gar wieder geheiratet habe, habe ihr die Tochter erzählt. Schließlich sei sie selbst an die Tür getreten, habe ihm gesagt, er solle für ein Umgangsrecht mit den Kindern das Jugendamt kontaktieren. „Da hat er mich beleidigt, dass ich keine gute Frau bin.“ Sie habe dann die Polizei gerufen.

Ihr Mann, sagt sie noch, habe mit den Kindern keinen Kontakt mehr, „sie wollen nicht. Aber wenn sie wollen, habe ich nichts dagegen. Er soll nur nicht zu mir kommen“.

„Ich habe niemanden bedroht“, beteuert der Angeklagte

Der Angeklagte hatte zuvor unterdessen erzählt, er habe am 26. Juli mit den Kindern nur sprechen wollen über den Kontakt zu ihm – in einigem Abstand zur Wohnungstür stehend. Ruhig sei das abgelaufen, aber als die Ex-Frau dazukam, „fing sie sofort an zu schreien und zu beleidigen.“ Er sei dann gegangen. „Ich habe niemanden bedroht, sie auch nicht telefonisch kontaktiert, weil sie das ja auch nicht wollte“, beteuert er zudem.

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Dies war auch im Gewaltschutz-Verfahren vor dem Familiengericht im Oktober 2022 festgelegt worden: dass sich die beiden Eltern aus dem Weg gehen. Eine Kindeswohlgefährdung indes wurde damals nicht festgestellt. Der Verteidiger des Angeklagten sagt, er wolle für seinen Mandanten denn auch alsbald einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechtes stellen. Ihm sei daher daran gelegen, dass der Vater, der sich an die Auflagen des Gewaltschutzverfahrens halte, nicht als Gewalttäter dargestellt werde.

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Ohnehin sieht er die Vorwürfe der Anklage wenigstens vom Wortlaut her nicht bestätigt, plädiert auf Freispruch oder eine milde Strafe.

Die Staatsanwältin dagegen wertet die Aussage der Ex-Frau als glaubwürdig, fordert eine Geldstrafe von 550 Euro.

Richter belässt es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt

Richter Johannes Kimmeskamp schließlich belässt es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Sollte der Angeklagte sich zwei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen, so muss er keine 500 Euro zahlen. Dass er die Anklage für bewiesen hält, auch wenn die Schilderungen der Ex-Frau nun „nicht ganz identisch“ mit der laut Anklage seien, sagt er zum Angeklagten. Und: „Wenn Sie sagen, so etwas ist überhaupt nicht gesagt worden – das glaube ich nicht.“

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