Hattingen. Eine Familie in Hattingen klagt über die LEG, die Probleme mit Legionellen nicht behebe. Vor einem Jahr hat es die Mieter schon einmal erwischt.

Längere Zeit war Ruhe im Hause Hagenstraße 5. Mit dem Problem, keinen Strom und kein warmes Wasser zu haben, musste sich im April 2022 nicht nur Ahmad Abbassiannegad herumschlagen. Jetzt gibt es neues Ärgernis für ihn und seine Familie.

Am 25. Mai teilte ihm die Wohnungsgesellschaft LEG mit, dass beim regelmäßigen Überprüfen der Wasserleitungen ein erhöhter Legionellen-Wert festgestellt wurde. „Bis heute ist das Problem nicht behoben“, ärgert sich der Mieter und wartet auf ein Ende der Schreckensmeldungen.

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Ein „erhöhter Wert könne bei komplexen Wassersystemen gelegentlich vorkommen“, hatte ihm die LEG geschrieben. „Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und überall in der Umwelt vorkommen“, heißt es. In niedriger Konzentration seien sie für Menschen ungefährlich.

Vor Duschbeginn sollte ausreichend Warmwasser möglichst aerosolfrei ablaufen

„Unsere Prüfung hat allerdings ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte in ihrem Haus leicht überschritten wurden. Wir haben umgehend das Gesundheitsamt informiert.“

Die Laboruntersuchung dauert zehn Tage

Das Gesundheitsamt teilt die Vorgehensweise bei einem Befall mit Legionellen mit. Bei erforderlichen weitergehenden Untersuchungen der Trinkwasserinstallation werden weitere Proben an zusätzlichen Entnahmestellen genommen, um das Ausmaß einer Kontamination feststellen zu können.

Das sei auch bei dem Wohnkomplex Hagenstraße 5 der Fall. Die Laboruntersuchung nehme allerdings zehn Tage in Anspruch. „Die nächste Beprobung findet nun in drei Monaten statt. Sollte sie unauffällig sein, erfolgt in einem Jahr eine weitere“, erklärt die LEG. Alle anderen Mietparteien könnten das Wasser ganz normal nutzen.

Folgende Maßnahmen sollten beachtet werden, teilt ihm die Wohnungsgesellschaft mit. „Jegliche Tätigkeit, bei der Warmwasser fein zerstäubt wird und eine Aerosolbildung (Dampf oder Nebel) eintritt, ist soweit möglich zu vermeiden. Vor Duschbeginn sollte ausreichend Warmwasser möglichst aerosolfrei ablaufen.“

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Zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs- beziehungsweise Luftbefeuchtung und zu Inhalation sei ausschließlich abgepacktes Wasser zu verwenden. Immungeschwächte Personen sollten als reine Vorsorgemaßnahmen ihren behandelnden Arzt kontaktieren und über den Legionellenbefall informieren. Duschköpfe und Strahlregler müssten regelmäßig zum Beispiel mit verdünnter Essigessenz entkalkt werden.

Ein Duschverbot war aufgrund des Befundes nicht erforderlich

Auf Anfrage teilt die LEG mit, von dem Befall sei eine einzige Wohnung betroffen. „Wir sind bereits dabei, alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.“ Das Unternehmen habe nach dem Bericht der Legionellenprüfung umgehend eine Gefährdungsanalyse bei einer zuständigen Fachfirma beauftragt.

„Zudem haben wir diese Fachfirma gebeten, Sofortmaßnahmen in der befallenen Wohnung durchzuführen. Nach Rücksprache mit der Firma war jedoch die betreffende Mietpartei am 7. Juni nicht anwesend, so dass hier noch keine Arbeiten durchgeführt werden konnten.“ Man werde sich schnellstmöglich mit der Mietpartei in Verbindung setzen.

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Das Gesundheitsamt erklärt dazu: „Wenn ein Befund vom Labor und/oder Betreiber über eine Legionellenkontamination in einer Trinkwasserinstallation vorliegt, ist der Betreiber verpflichtet, eine weitergehende Untersuchung – eine sogenannte Gefährdungsanalyse – zu veranlassen und Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen. Bei einer sehr hohen Kontamination (mehr als 10.000 Legionellen pro 100 KBE) sei ein Duschverbot auszusprechen oder die Duschköpfe müssten mit entsprechenden Filtern ausgestattet werden.

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KBE bezeichnet die „Einheit Kolonie bildender Legionellen“. Die gesetzlichen Normen sehen gestaffelte Maßnahmen vor. „Ein Duschverbot war aufgrund des Befundes durch den Betreiber jedoch nicht erforderlich“, betont das Gesundheitsamt.