Gladbeck. . Prellungen und eine Gehirnerschütterung. Anette M. ist am Ausgang vom City Center über eine Fußmatte gestolpert und hat sich dabei verletzt. Was die 60-jährige Gladbeckerin ärgert - vom Management des Einkaufcenters gab es zunächst keine Entschuldigung. Von Schmerzensgeld ganz abgesehen.
Schwer gestürzt ist Anette M. im City Center über eine hochstehende Ecke der bündig im Boden eingelassenen Fußmatte am Ausgang zur Schillerstraße. Beim Unfall vom 22. Juli hat sich die 60-Jährige schmerzhafte Prellungen an den Knien und Rippen sowie eine leichte Gehirnerschütterung zugezogen.
Was die Gladbeckerin besonders ärgert: Vom Management des Einkaufscenters habe sich zeitnah zum Sturz niemand erkundigt, wie es ihr gehe. „Das ist doch kein Verhalten im Sinne von Kundenfreundlichkeit“, so die Ellinghorsterin. Sie sei „sauer“, habe jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet und fordert außerdem auch Schmerzensgeld.
Sie sei am Unfalltag selbst nicht anwesend gewesen, erklärt Centermanagerin Bettina Plaßmann auf Anfrage unserer Redaktion. Sie habe lediglich später im Büro einen Meldebogen und Fotos gesehen, dass eine Frau über eine Fußmatte gestolpert ist, „ohne die genauen Umstände zu kennen“. Die habe sie erst im Brief von Anette M. vom 14. August erfahren. Worauf sie am 19. August schriftlich geantwortet habe, „dass es mir leid tut, dass sie Verletzungen hat“, dies sei doch „nett und kundenfreundlich“.
„Das ist mit Sicherheit sofort repariert worden“
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Die Schmerzensgeldforderung habe sie sofort an ihre Haftpflicht-Versicherung weitergeleitet. Wann denn die Unfallgefahr durch die hochstehende Mattenkante beseitigt worden sei? „Das ist mit Sicherheit sofort repariert worden“, so Bettina Plaßmann.
Anette M. und weitere Zeugen sagen, dass zwar jetzt gut sichtbar die hochstehende Ecke der Fußmatte ausgeschnitten und mit einem neuen quadratischen Ersatzstück ausgebessert wurde, das dies aber bis zum 8. August nicht der Fall gewesen sei. „Für mindestens drei Wochen hat so die Unfallgefahr weiter bestanden“, schimpft Annette M.. Auch vor ihr seien bereits dort Leute gestürzt, das habe sie im Ladenumfeld gehört.
Muss mit Stolperkante rechnen
Von solchen Vorfällen sei ihr nichts bekannt, sagt Bettina Plaßmann, „dazu liegen mir keine Unfallmeldungen vor“. Ihre Haftpflichtversicherung habe mittlerweile auch die Regressforderungen abgelehnt. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht habe nicht vorgelegen, „da man mit einer Stolperkante bei einer Fußmatte im Eingangsbereich rechnen muss“.
Urteil vom Oberlandesgericht Bamberg
Die Versicherung bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg zu einem ähnlichen Fall: In Eingangsbereichen mit ausliegenden Fußmatten müsse mit Stolperkanten bis 2 cm Höhe gerechnet werden. Die Versicherung widerlegt sich aber selbst in der Begründung ihrer Ablehnung: Es habe zwar andere Urteile zu Gunsten Geschädigter gegeben, so die Haftpflicht „dabei handelte es sich jedoch um optisch schwer erkennbare Höhenunterschiede in einem sonst gleichförmigen Oberflächenbelag, der Stolperstellen nicht erwarten ließ“.
Interessant für Anette M.s Anwalt, denn genau dieser Fall lag doch bei der offenbar sonst korrekt bündig zum Boden eingelassenen Schmutzmatte im City Center vor.