Gladbeck. Irmgard C. ist überglücklich. Das Amtsgericht hat entschieden - die 83-Jährige darf in ihrer Gladbecker Wohnung bleiben, in der sie seit 1972 lebt. Die Räumungsklage des Hauseigentümers wurde abgelehnt. Allerdings kann er noch in Berufung gehen.
Die 83-jährige Irmgard C. darf in ihrer Wohnung an der Johowstraße in Gladbeck bleiben. Amtsrichter Rummeling hat die Klage des Hauseigentümers auf Räumung abgewiesen.
Auch wenn das lebenslange Wohnrecht der Seniorin, das ihr von der früheren Hauseigentümerin Viterra eingeräumt worden war, beim letzten Hausverkauf im Jahr 2012 im Vertrag nicht mehr auftaucht, ist der Richter nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass die jetzigen Hauseigentümer darüber informiert waren.
Gerhard Dorka, der Anwalt der 83-Jährigen Gladbeckerin, geht davon aus, dass der Fall mit diesem Urteil nicht abgeschlossen ist: „Wahrscheinlich wird die Gegenseite in Berufung gehen.“ Irmgard C. aber ist erst einmal überglücklich, das der Richter zu ihren Gunsten entschieden hat. Sie möchte solange wie möglich in der Wohnung, in der sie seit 1972 lebt, bleiben. Ein Umzug ist für sie unvorstellbar. „Hier wohnen Verwandte, die sich um mich kümmern, und hier ist mein vertrautes Umfeld.“