Gladbeck. . Ein Anwohner der Hansemannstraße echauffiert sich darüber, dass es vor seiner Haustür im Bereich des Bahnhofes West mehrere Behinderten-Parkplätze gibt und „da überhaupt kein Behinderter parkt“. Der Raum bleibe leer. Das beobachte er täglich, so der WAZ-Leser: „Das sind doch verschenkte Plätze.“

Eine Beschwerde über zu viele Behinderten-Parkplätze? Das sei ihr noch nicht zu Ohren gekommen, antwortet Stadtsprecherin Christiane Schmidt verdattert auf eine Anfrage der WAZ. Eher das Gegenteil sei der Fall. Und dennoch wandte sich ein Leser mit eben jener Kritik an die Lokalredaktion.

Der Anwohner der Hansemannstraße echauffiert sich darüber, dass es vor seiner Haustür und im Bereich des Bahnhofes West mehrere dieser ausgewiesenen Stellplätze gebe und „da überhaupt kein Behinderter parkt“. Dieser Raum bleibe leer. Das beobachte er jeden Tag, berichtet der WAZ-Leser – und es bringt ihn in Fahrt: „Das sind doch verschenkte Parkplätze; wenn ein behinderter Autofahrer kommt, stellt er seinen Wagen am Bahnhof ab – nicht hier.“

Rund 2600 Berechtigungen

Stadtweit existieren laut Christiane Schmidt im öffentlichen Raum rund 130 Parkplätze für Autofahrer mit Handycap. Einen Verteilschlüssel, nach dem eine Kommune eine gewisse Anzahl in einem Bereich vorhalten müsse, gebe es nicht. Rund 2600 Berechtigungen habe das Ordnungsamt derzeit ausgestellt. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Dann kann der Ausweis verlängert werden. Behinderten-Parkplätze vor der eigenen Haustür werden auf Antrag eingerichtet, erläutert die Sprecherin im Rathaus.

Interessenten wenden sich an das Ordnungsamt

Die Ausstellung eines Ausweises für einen Behinderten-Parkplatz ist kostenlos. Kontaktstelle ist das Ordnungsamt.

Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit der Zusatzbezeichnung „G“ für Gehbehinderung. Dieser Ausweis wird vom Versorgungsamt Kreis Recklinghausen ausgestellt. Ein Amtsarzt übernimmt die medizinische Prüfung.

„Wie viele der Berechtigungen tatsächlich aktiv sind, lässt sich nicht sagen“, räumt Christiane Schmidt ein. Soll heißen: Es könne sein, dass der Ausweis-Inhaber verstorben sei oder kein Fahrzeug mehr lenke. Schmidt: „Die Stadt kontrolliert nicht, ob die Genehmigung überhaupt genutzt wird. Wir vertrauen darauf, dass diese speziellen Plätze so eingerichtet sind, weil sie auch benötigt werden.“ Da seien „tatsächliches planerisches Feingefühl und Erfahrungen“ gefragt. Man denke an Parkraum vor Arztpraxen.

Schmidts Feststellung: „Es wird eigentlich immer schwieriger, eine Berechtigung zu bekommen.“ Schwerwiegende Gründe müssten schon vorliegen, um solch eine Erlaubnis mit zu erhalten, betont die Stadtsprecherin. Da reiche es nicht zu sagen: „Ich bin alt und kann schlecht laufen.“ Stichhaltige Gründe wären hingegen „zum Beispiel eine schwere Gehbehinderung oder Lungenerkrankung“.

Durch den demografischen Wandel dürfte der Bedarf nach Behinderten-Parkplätzen zukünftig noch steigen. Deswegen „denkt die Stadt Gladbeck nicht darüber nach, diese speziellen Parkplätze weniger werden zu lassen“. Diesen Stellraum „muss es geben, auch wenn jemand ihn nur fünf Minuten am Tag nutzt“, meint Schmidt.

Beschwerde eine Ausnahme

Sie vertritt den Standpunkt, dass in Gladbeck eine „relativ entspannte Parkplatz-Situation“ herrsche, so dass eine Beschwerde wie jene von der Hansemannstraße wohl eine Ausnahme sei.

Stadtsprecherin Schmidt sagt aber auch: „Wenn ein Behinderten-Parkplatz nicht mehr benötigt wird, kann er auch wieder in einen normalen Parkplatz umgewidmet werden.“