Gladbeck. . In Strömen floss das Wasser aus der darüber liegenden Wohnung in die Wohnung von Marika Berger. Der Schaden ist immens , die Wohnung eigentlich nicht mehr bewohnbar. Doch statt schneller Hilfe schwelt nun ein Versicherungsstreit – die Familie muss seit Wochen in der feuchten Wohnung ausharren.
Die Szene, die Marika Berger am 3. September in ihrer Wohnung mit ihrem Smartphone gefilmt hat, verschlägt dem Betrachter schier die Sprache: In ihrer Küche gießt es wie aus Kübeln. Es tröpfelt nicht durch die Decke, es schüttet. Das Wasser steht knöchelhoch.
„Ich kam vom Einkauf zurück und dachte, als ich das Wasserrauschen hörte, eines meiner Kinder stehe unter der Dusche. Und dann hab’ ich die Bescherung gesehen.“ Die 47-Jährige, die mit ihren vier Kindern zwischen zehn und 18 Jahren in einem Mehrfamilienhaus an der Herbertstraße lebt, ist völlig verzweifelt.
In der Küche ist fast nichts heil geblieben: Spülmaschine und Ofen funktionieren nicht mehr, der Laminatboden musste heraus-, die Tapeten von den Wänden gerissen werden, der Putz bröckelt. Der Hängeschrank ist heruntergestürzt, weil die Dübel im durchnässten Mauerwerk keinen Halt mehr hatten. Das meiste Geschirr ist dabei zerdeppert.
Angst vor gesundheitlichen Folgen
Auch in einem der Kinderzimmer und im Bad sind die Folgen des Wassereinbruchs deutlich sichtbar. Überall riecht es nach Feuchtigkeit. Marika Berger ist Asthmatikerin. Sie fürchtet für sich und ihre Kinder gesundheitliche Folgen, wenn nicht bald renoviert wird. Danach sieht es im Augenblick allerdings nicht aus. „Meine Hausratversicherung sagt, die Gebäudeversicherung des Vermieters muss zahlen“, sagt Marika Berger.
Hintergrund ist, dass möglicherweise schuldhaftes Verhalten vorliegt: Die Wohnung im zweiten Stock, aus der das Wasser floss, ist unbewohnt. Marika Berger behauptet, der Vermieter erlaube einem anderen Hausbewohner, dort die Dusche zu benutzen.
Wasserhahn voll aufgedreht
Wie auch immer: An dem Tag, als das Wasser durch Familie Bergers Decke strömte, fand der herbeigerufene Vermieter in der leerstehenden Wohnung einen voll aufgedrehten Wasserhahn in der Küche vor – ein Auffangbecken darunter gibt es nicht.
Der Vermieter habe sich bislang geweigert, die Gebäudeversicherung einzuschalten, sagt Marika Berger. „Er hat mir nur eine kleine Heizung gegeben, die ich Tag und Nacht laufen lassen soll, um die Räume zu trocknen.“
Marika Berger hat inzwischen einen Anwalt eingeschaltet. Gerhard Dorka hat den Vermieter schriftlich aufgefordert, die Schäden unverzüglich zu beseitigen. Er und seine Mandantin werden sich allerdings weiter gedulden müssen – der Vermieter ist für 14 Tage verreist.