Gladbeck. Eine durch Zeugenhinweise bei einem Großeinsatz der Polizei gefasste mutmaßliche Einbrecherbande ist wieder auf freiem Fuß. In Gladbeck sorgt das für Empörung. „Was ist das für eine Justiz?“, fragt ein Leser. Die Polizei sagt, dass “sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten muss“.

Auf deutliches Unverständnis ist bei den Lesern unserer Zeitung die Freilassung der offensichtlichen Einbrecherbande gestoßen, die nach Zeugenhinweisen und Großeinsatz der Polizei in Rentfort-Nord geschnappt werden konnte. Auch Robert Feser hat sich in der Redaktion gemeldet. Er war der erste Zeuge, der die Polizei informierte, nachdem er die Diebe aus Litauen bei der Erkundung seines Hauses überrascht hatte.

„Ich kann und will es nicht glauben, dass diese Einbrecherbande wieder auf freiem Fuß ist“, sagt der Familienvater. Auch für die sehr engagierten und erfolgreichen Polizeibeamten, die die flüchtenden Diebe teils über weitere Strecken verfolgten, müsse sich das doch wie ein Schlag ins Gesicht anfühlen. „Was ist das für eine Justiz?“ fragt der 52-jährige Ingenieur. „Diese lebensfremde Gerichtsbarkeit macht einen nur noch wütend.“ Seine Familie und er fühlen sich auf jeden Fall von der Justiz „verraten und verkauft“. Wäre er nur einige Sekunden später zur Haustür gegangen, mutmaßt Frese, dann hätte er „diese Kriminellen sehr wahrscheinlich im Haus angetroffen.“ Eine Situation, deren Ausgang er sich „gar nicht vorstellen möchte“.

Man habe der zuständigen Staatsanwaltschaft den aktuellen Fall vorgelegt

Es sei auch in diesem Fall nun mal so, „dass sich die Polizei an die rechtlichen Vorgaben halten muss“, sagt Polizeisprecher Michael Franz auf Anfrage. Die Ermittler der Polizei würden immer versuchen, so viele Erkenntnisse wie möglich zusammen zu tragen, damit gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können – etwa die richterliche Anordnung einer Untersuchungshaft. Man habe der zuständigen Staatsanwaltschaft den aktuellen Fall vorgelegt, so Franz weiter. „Die bisherigen Erkenntnisse reichten offenbar nicht aus, um eine Untersuchungshaft zu beantragen.“

Auf den aktuellen Fall könne sie nicht eingehen, sagt Oberstaatsanwältin Anette Milk von der Staatsanwaltschaft in Essen. „In unserem Rechtsstaat ist die Untersuchungshaft aus gutem Grund nur die Ausnahme. In jedem Einzelfall muss sorgfältig abgewogen werden, ob dem Verdächtigen die Freiheit entzogen wird. Allein, dass Beschuldigte auf vermeintlich frischer Tat erwischt worden sind, ersetzt eine sorgfältige Prüfung nicht.“

Um U-Haft anzuordnen sei es nötig, dass zwei Sachverhalte erfüllt seien. Zunächst müsse nicht nur ein einfacher, sondern ein dringender Tatverdacht gegeben sein. Des weiteren sei es nötig, dass als weiterer Haftgrund Erkenntnisse zu einer Fluchtgefahr (z.B. bei nicht festem Wohnsitz) oder zur Verdunkelungsgefahr vorliegen, oder dass eine Schwere der Tat (z.B. Tötungsdelikt) gegeben sei.