Gladbeck. Einem Gladbecker wird der Prozess gemacht, weil er seiner damaligen Partnerin - mit der Begründung, Babynahrung sei zu teuer - das Füttern der wenige Monate alten Tochter verboten haben soll. Des Weiteren legte der unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vorbetrafte Mann seine Tochter auf den kalten Fußboden, wenn sie schrie. Auch die Mutter steht vor Gericht.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft klingt ungeheuerlich: Ein 42 Jahre alter Mann soll seiner Lebensgefährtin unter Androhung von Gewalt verboten haben, das gemeinsame Kind regelmäßig zu füttern – die Babynahrung sei zu teuer.

Die 33-jährige Mutter soll dem Kind nur etwas zu essen gegeben haben, wenn der 42-Jährige nicht zu Hause oder sie mit dem Säugling unterwegs war. Als das kleine Mädchen im Alter von drei Monaten ins Krankenhaus gebracht wurde, wog es gerade einmal 3780 Gramm. Außerdem soll der Vater das Baby mehrfach auf den kalten Fußboden gelegt haben, wenn es schrie. Die Ärzte stellen zudem Hämatome an dem kleinen Körper fest.

Vorstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Vater und Mutter des kleinen Mädchens, das sich jetzt in der Obhut des Jugendamtes befindet, sollten sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten, doch weil beide sich zu den Vorwürfen nicht äußern wollten, wird ein neuer Termin angesetzt. Das vereinbarten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinter verschlossener Tür. Nach-Ermittlungen seien notwendig, „sonst kommen wir nicht weiter“, begründete Vorsitzende Richterin Rita Jensen die Entscheidung. Verhandelt wurde trotzdem, denn der 42-Jährige hat noch mehr auf dem Kerbholz. Mehrere Vorstrafen stehen in seinem Register, wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, wegen Drogendelikten und zuletzt wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

Die Strafe hat er abgesessen, stand danach unter Führungsaufsicht und hatte die strikte Auflage, sich von Minderjährigen fern zu halten. Dagegen verstieß er innerhalb kurzer Zeit gleich zwei Mal. Für den ersten Fall wurde er zu acht Monaten Freiheitsstrafe verteilt, die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht steht noch aus. Trotzdem sprach der arbeitslose Mann im Sommer dieses Jahres im Freibad eine 13-Jährige an. Ob sie seinen Hund ausführen wolle, fragte er sie und bat um ihre Handynummer. Das Mädchen gab ihm die Nummer des Festnetzanschlusses, er rief an und stellte sich der Mutter unter falschem Namen vor. Die Mutter verbot ihrer Tochter jeglichen Umgang mit dem 42-Jährigen und erstattete Anzeige.

Prozess beginnt in Kürze

Das Schöffengericht verurteilte den dreifachen Vater wegen dieses Verstoßes gegen seine Auflagen zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung. In Kürze wird er – dann wieder mit der inzwischen von ihm getrennt lebenden 33-Jährigen – erneut vor diesem Gericht stehen, um sich wegen der besagten Vergehen an seinem leiblichen Kind zu verantworten.