Gladbeck/Hamm. . Eine Frau aus Bayern darf sich einer Bekannten aus Gladbeck nicht mehr nähern. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Kontaktverbot verhängt. Hintergrund ist ein im sozialen Netzwerk Facebook ausgetragener Streit. Dort beschimpfte die Frau aus Bayern ihre Bekannte unter anderem als „Mongotochter“ und drohte, deren Sohn „kalt zu machen“.

In sozialen Netzwerken wie Facebook ausgesprochene Drohungen und Beschimpfungen können ein Kontakt- und Annäherungsverbot rechtfertigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 2 UF 254/12). Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Gladbeck.

100 Meter bis zur Wohnung und 30 Meter zum Sohn

Auslöser für den Streit waren Betrugsvorwürfe. Eine Frau aus Bayern hatte einer Bekannten aus Gladbeck vorgeworfen, dass deren Bruder sie betrogen habe. Darauf beschimpfte sie die Mutter und ihren siebenjährigen Sohn auf Facebook. Die Mutter nannte sie „Mongotochter“, dem Jungen würde sie „einen Stein an den Kopf werfen“.

Die Frau aus Bayern kündigte zudem an, dem Jungen und anderen Familienmitgliedern aufzulauern und sie „kalt zu machen“. Das Gericht sprach daraufhin wegen rechtswidriger Drohungen ein Annäherungsverbot (100 Meter bis zur Wohnung und 30 Meter zum Sohn) sowie ein Kontaktverbot, insbesondere per E-Mail oder Facebook aus. (dpa)