Essen/Gladbeck. . Heimtückisch soll die Attacke gewesen sein: Mit einem Küchenmesser hat ein Gladbecker seinen 17-jährigen Bruder getötet. Wegen Mordes steht der heute 19-Jährige ab dem kommenden Montag vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält den jungen Mann für schuldunfähig und will ihn in die Psychiatrie einweisen lassen.

Die Anklage lautet auf Mord: Ab Montag muss sich ein mittlerweile 19-jähriger Gladbecker vor der III. Strafkammer am Landgericht Essen verantworten. Am Mittag des 26. Mai dieses Jahres soll er seinen Bruder mit einem Küchenmesser getötet haben. Ein einziger Stich mit der 15 Zentimeter langen Klinge in den Hals des Opfers reichte aus, um dem 17-Jährigen das Leben zu nehmen.

Weil sich der zur Tatzeit 18-jährige Angeklagte seinem Bruder, der in der elterlichen Küche am Esstisch gesessen haben soll, vor der tödlichen Attacke von hinten näherte, sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben. Massiv hat das Opfer nach dem Stich Blut verloren, der 17-Jährige starb noch in der Wohnung in Zweckel.

Dauerhaft in die Psychiatrie

Der Prozess ist ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 19-Jährige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Er soll an einer paranoid-schizophrenen Psychose leiden und damit auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Sollte das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft folgen, könnte der 19-Jährige dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Schon seit der Tat im Mai befindet er sich in einem psychiatrischen Krankenhaus -- bislang ist er dort nach einem sogenannten Unterbringungsbeschluss des Gladbecker Amtsgerichts allerdings nur vorläufig untergebracht. Bei einer dauerhaften Einweisung würde sein Gesundheitszustand einmal jährlich überprüft und über seine Entlassung entschieden.

Der 19-Jährige hat die Tat in seinen ersten Vernehmungen eingeräumt, sich aber zu den konkreten Hintergründen der Attacke nicht eingelassen. Offenbar hatte es vor dem tödlichen Stich eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Brüdern gegeben.

Mit Gartenarbeiten beschäftigt

Die Eltern haben von dem Vorfall erst erfahren, als es schon zu spät war. Sie waren vor dem Haus nichtsahnend mit Gartenarbeiten beschäftigt. In dem auf drei Verhandlungstage angesetzten Prozess sind auch sie, die am Mittag des 26. Mai beide Söhne verloren haben, als Zeugen geladen. Auch zwei Sachverständige will das Gericht befragen: Sie sollen Auskunft über die psychische Verfassung des Angeklagten geben.