Gladbeck. Wer den Unterschied zwischen Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Radwegen kennt, fährt deutlich sicherer auf Deutschlands Straßen. Die Polizei Glacbeck klärte bei einem Workshop der VHS Gladbeck über die neue Straßenverkehrsordnung auf - hier gibt's die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
„Radfahren ist einfach.“ Das könnte man zumindest meinen. Aber was dürfen Radfahrer, wo dürfen und wo müssen sie fahren? Michael Verleger ist Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei im Kreis Recklinghausen. Und „Radfahren ist einfach“ ist sein Lieblingssatz. Einige Regeln für Radler erklärte er beim Infoabend „Die neue Straßenverkehrsordnung“ bei der VHS vor rund 50 Besuchern.
Der Radfahrstreifen
„Der Radfahrstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn“, erklärt Verleger. Wenn auf einer Straße ein Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) eingezeichnet ist, müssen Radler diesen benutzen. Autos haben auf diesem Teil der Straße nichts zu suchen, dürfen ihn nur zum Abbiegen oder Parken kreuzen.
Der Schutzstreifen
Der Schutzstreifen ist durch eine gestrichelte Linie markiert. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen ist er Teil der Fahrbahn. Für Radfahrer ist die Benutzung Pflicht (§ 2 der Straßenverkehrsordnung: Rechtsfahrgebot), Autos dürfen auf diesen Streifen ausweichen, beispielsweise, um Gegenverkehr auszuweichen. Verleger betont: „Der Radfahrer ist Chef auf dem Streifen“, und meint damit: Radfahrer haben Vorrang. Sonderfall Postallee: Dort laufen Schutzstreifen und Radweg parallel. „Dort ist der Radweg aber nicht mehr benutzungspflichtig“, erklärt der Polizist und empfiehlt den Schutzstreifen. „Dort werden Sie von jedem gesehen.“
Beschilderung
„Immer, wenn Sie eine blaue Plakette sehen, wissen Sie: Da muss ich fahren.“ Radwege sind immer durch blaue Schilder kenntlich gemacht, ihre Benutzung ist für Radler Pflicht. Weiße Piktogramme auf Gehwegen hingegen signalisieren nur, dass dort Radfahren erlaubt ist. Dies gilt auch beim Schild „Radfahrer frei“. Eine Besonderheit gibt es in Gladbeck: Friedrichstraße und Goethestraße zwischen Lamberti- und Wilhelmstraße sind Fahrradstraßen. „Der Radfahrer ist hier König.“ Radler dürfen sogar nebeneinander fahren und müssen nur dem Gegenverkehr Platz machen, Auto- und Motorradfahrer sind dort nur geduldet und dürfen höchstens 30 km/h fahren.
Radwege sind Pflicht
Radwege, betont Michael Verleger, sind auch für Rennradfahrer bindend, „auch, wenn es dem Einen oder Anderen nicht passt.“ Auf die Fahrbahn ausweichen dürfen Radler nur, wenn der Radweg nicht zumutbar ist, wenn er beispielsweise vereist, sehr verschmutzt oder sehr uneben ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radler auch den Seitenstreifen benutzen – wenn kein Radweg vorhanden ist.
Indirektes Linksabbiegen
Bei großen Kreuzungen wie an der Sandstraße/Konrad-Adenauer-Allee gibt es für Radfahrer eine indirekte Linksabbiegerspur. Der Radler wird nach rechts geleitet, dreht sein Rad und fährt dann (bei Grün) geradeaus über die Straße.
Reißverschlussverfahren
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Das Reißverschlussverfahren ist eigentlich ein einfaches Prinzip. Fällt eine Spur weg, gilt: bis zum Ende vorfahren, und dann in die weiterbestehende Spur einordnen. „Das haben wir noch nicht so lange, da haben sich viele Leute noch nicht dran gewöhnt“, sagt Verkehrspolizist Erich Kunze. Daher komme es häufig zu langen Staus, weil Verkehrsteilnehmer frühzeitig die Fahrspur wechselten. „Wie an der Wilhelmstraße Richtung Schützenstraße“, ruft eine Zuhörerin, „da stehen links alle und man kann gemütlich rechts vorbeifahren.“ Manchem scheint diese Regel nicht zu schmecken. „Vordrängler“ ist zu hören. Kunze betont: einfädeln lassen ist Pflicht.
Kreisverkehr
Das Prinzip Kreisverkehr ist den meisten Gladbeckern geläufig.Unsicherheit herrscht im Publikum beim Blinken. Kunze erklärt: Der Blinker wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs gesetzt.
Schilderwald wird gelichtet
Ein Lichtblick im Schilderwald: Einige Schilder werden nach der neuen Straßenverkehrsordnung abgeschafft. So werde es künftig bei Fahrbahnverengungen an Baustellen keine Vorfahrtszeichen mehr geben, erklärt Kunze. Die einfache Regel: Fahrer, auf deren Straßenseite sich das Hindernis befindet, müssen entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.