Essen. . Die Dynamopflicht für Fahrräder ist Vergangenheit. Auch akku- und batteriebetriebene Leuchten sind nun erlaubt. Stiftung Warentest hat die neue Freiheit sowie die jetzt beginnende dunkle Jahreszeit zum Anlass genommen, die verschiedenen Konzepte zu testen.
Die Politik hat auf die gelebte Wirklichkeit reagiert – im August ist die Dynamopflicht für Fahrräder „gefallen“. Auch akku- und batteriebetriebene Leuchten sind nun erlaubt. Stiftung Warentest hat die neue Freiheit sowie die jetzt beginnende dunkle Jahreszeit zum Anlass genommen, die verschiedenen Leucht-Konzepte zu testen. Ergebnis: Der Dynamo ist nicht schlecht und bleibe bei Stadt- und Tourenrädern erste Wahl. Akku- und batteriebetriebene Anlagen aber seien mitnichten Teufelszeug.
Vorderlicht
DYNAMO: Die Straßenverkehrszulassungsordnung verlangt: Das Licht muss mindestens eine Helligkeit von 10 Lux haben. Die Anforderungen sind gering, 10 Lux sind schnell erreicht. Dynamoscheinwerfer, so das Urteil der Stiftung Warentest, sind „zuverlässig, wartungsarm und immer betriebsbereit“.
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Wer für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen wolle, sollte auf eine Standlichtfunktion achten. Wenig Licht, wenn auch noch immer mehr als vorgeschrieben, produzierte das Dynamolicht Büchel Seco Sport. „Taugt eher für den Straßenverkehr, wenn helles Umgebungslicht Gegenstände auf der Straße gut erkennen lässt“, urteilen die Tester.
Hohe Anforderungen hingegen stellt die Verkehrszulassungsordnung an das Lichtprofil. Es darf den Gegenverkehr nicht blenden und keine Lücken im Leuchtfeld hinterlassen. Hier gibt es ein Dynamolicht, das Mängel aufweist: Axa Pico30-T Steady Auto.
Die besten dynamobetriebenen Scheinwerfer sind BM Lumotec IQ CyoT senso plus (Qualitätsurteil 1,8) und Trelock LS 875 (1,9). Die Note „sehr gut“ erhielten beide in der Kategorie Zuverlässigkeit. Der BM Lumotec-Scheinwerfer kostet etwa 80 Euro und damit zirka 6 Euro mehr als die Trelock-Anlage, hat aber auch einen Vorteil: Es ist mit einer Tagfahrlicht-Funktion ausgestattet.
Eine Besonderheit für Smartphone- und Navi-Besitzer bietet das Modell Axa Luxx 70Plus, das sich ebenso wie die Testsieger bei Dämmerlicht selbstständig einschaltet: Das Axa Luxx (Qualitätsurteil „befriedigend“, ca. 91 Euro) ist mit einen USB-Anschluss ausgestattet, das die Geräte mit Strom versorgt, wenn auch nur bei ausgeschaltetem Licht. Nachteil des Axa Lux 70: Bei sehr unruhiger Fahrt kippten die Scheinwerfer ab.
AKKU/BATTERIE: Die Anlagen sind in ihrer Funktionssicherheit eingeschränkt, was an ihrer mehr oder weniger langen Leuchtdauer liegt.. Unterm Strich, so Stiftung Warentest, lasse sich folgendes Urteil bilden: Akkus eigneten sich vor allem für Fahrer, die ihr Licht häufig nutzten, Batterien für diejenigen, die das Licht zwar oft bei sich haben, aber selten einschalten. Wegen der Selbstentladung sind Akkus für Letztere weniger geeignet.
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Der beste Akku-Scheinwerfer im Test war der Trelock LS 950 Control Ion mit dem Gesamturteil 1,6. Je nach Dimmung (10 bis 70 Lux) leuchtet er mit einer Akkuladung elf bzw. 47 Stunden. Der einzige Nachteil: Ist der Akku leer, kann man ihn nicht wechseln, das Licht muss per USB-Kabel an die Station. Und: Der Scheinwerfer kostet stolze 130 Euro.
Günstiger, aber ebenfalls gut: BM Ixon Pure (Note 1,9) für etwa 50 Euro, BM Ixon IQ (2,2/80 Euro) und Sigma Speedster (1,8/90 Euro). Befriedigend schnitt der sehr günstige Schweinwerfer Trelock LS 350i-Go Sport ab, der im Set mit dem Batterie-Rücklicht LS 710 Reego schon für ca. 30 Euro zu haben ist. Nachteil: Beim Spritzwassertest leuchtete der Scheinwerfer zwar weiter, lief aber voll. Durchgefallen wegen mangelhafter Zuverlässigkeit ist die Anlage Profex Sydney/XC-116A.
Rücklicht
DYNAMO: Die drei getesteten Rücklichter erhielten das Qualitätsurteil gut: BM Toplight Line brake plus (Note 1,8/etwa 35 Euro), Trelock LS 820 Duo Flat Signal (1,8/etwa 35 Euro) und auch das sehr günstige Büchel Piccadilly (2,3) für 10 Euro – gute Sichtbarkeit, Stabilität und Spritzwasserschutz zeichnen sie laut Stiftung Warentest aus. Alle Anlagen sind für die Montage am Gepäckträger geeignet. Die BM Trelock-Anlage hat den Vorteil, dass sie auch über eine Bremslicht-Funktion verfügt.
BATTERIE: Zwei Mal „gut“, ein Mal „ausreichend“; je nach Ladezustand waren die Anlagen in ihrer Zuverlässigkeit eingeschränkt. Testsieger ist das Trelock LS 710 Reego (1,8/21 Euro), das etwa 10 Stunden pro Batteriesatz durchhält und in der Zuverlässigkeit ein „sehr gut“ erhielt.
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Platz zwei: Sigma Cuberider II (2,5/13 Euro), das aber nur über einen ausreichenden Spritzwasserschutz verfügt (Funktionsdauer 7 Stunden). Der mangelnde Korrosionsschutz zieht die Note für das Rücklicht Profex XC 103/Mini nach unten: (4,5/zirka 20 Euro; Funktionsdauer 10 Stunden).
Die Vorschriften
Es gibt einige weitere Ausstattungsmerkmale für Fahrräder, die die Straßenverkehrszulassungsordnung vorschreibt. So müssen die verwendeten Lichtanlagen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein. Erkennbar ist dies an einem Prüfzeichen, das aus einer Wellenlinie, einem „K“ und einer mehrstelligen Nummer besteht.
Im Handel, sagt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), seien auch Produkte ohne Prüfzeichen erhältlich. Wer mit diesen Leuchten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Im Handel angebotene Blinklichter bekommen keine Zulassung. Der Grund: „Das menschliche Auge kann Räder mit Blinklicht nicht richtig verorten“, sagt ADFC-Sprecher René Filippek.
Vorschriften gibt es auch in Sachen Reflektoren. So muss das Fahrrad mit einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgestattet sein. Schlussleuchte und Reflektor dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Darüber hinaus müssen Pedale mit einem nach vorn und einem nach hinten wirkenden gelben Reflektor ausgerüstet sein.
Die Längsseiten müssen zudem mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachte, nach der Seite strahlende Reflektoren am Vor- und Hinterrad haben. Ebenfalls zulässig und laut ADFC mittlerweile weit verbreitet: ringförmig zusammenhängende reflektierende weiße Streifen an Vorder- und Hinterrad.