Gladbeck. In einer Gladbecker Schrebergartenanlage sind bei einem Benefiz-Konzert zugunsten von Flutopfern im Osten Deutschlands Erlöse von rund 2000 Euro zusammen gekommen. Der Veranstalter ärgert sich nun darüber, dass von der Summe nun noch die Gema-Gebühren abgezogen werden müssen, da die Musik-Verwertungsgesellschaft auch für den guten Zweck keine Ausnahme macht.

Die komplette Summe der Erlöse und Spenden von rund 2000 Euro aus dem am Sonntag gut besuchten Benefizkonzert in der Kleingartenanlage Am Nattbach sollte Flut-Opfer in Sachsen (Tierheim) und Sachsen-Anhalt (Kleingartenverein) erreichen. „Daraus wird jetzt aber wohl nichts“ sagt Michael Zurhausen, „denn die Gema will nicht auf Gebühren verzichten.“

Das ärgert den Gladbecker Veranstalter. „Es ist für mich unverständlich, dass bei einer solchen Großkatastrophe von der Gema keine Ausnahme gemacht werden kann, da die geschädigten Menschen im Osten doch auf jeden Cent an Hilfe angewiesen sind.“ Bei dem von ihm angegebenen 500 Konzert-Besuchern rechnet Zurhausen zwar nur mit Gebühren von etwa 80 Euro, von denen die Gema zudem 25 % nachlassen wolle, ihm gehe es aber ums Prinzip.

Gema kann keine Ausnahmen machen

„Wir handeln nicht willkürlich und aus böser Absicht, sondern auf der Grundlage des Urheberrechtes und nach den Beschlüssen unserer Mitglieder“, erklärt Gema-Sprecherin Gaby Schilchen. Die Gema vertrete die Interessen von 65.000 Komponisten als Urheber der aufgeführten Musikstücke. Viele dieser Komponisten seien – anders als große Bühnenstars – relativ unbekannt und, „auf jeden Cent für ihren Lebensunterhalt angewiesen“.

Zudem könne die Gema nicht frei über die Vergütungssätze oder einen Verzicht bestimmen, „da diese von den Mitgliedern als Urheberrechtsinhabern in der Hauptversammlung festgelegt wurden.“ Immerhin sei dort für die Gebührenordnung generell ein 10 %-Rabatt für Benefizveranstaltungen festgelegt worden, der für karitative Veranstaltungen im Rahmen der Flutopfer-Hilfe sogar auf 25 % erhöht worden sei.