Gladbeck. Was sollten Autofahrer unbedingt tun, wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist? Fachleute von ADAC und Hegering geben Gladbeckern Ratschläge.
Trotz aller Vor- und Weitsicht ist jemand in Gladbeck mit einem Reh oder anderem Wild kollidiert. Was ist nun zu tun? Fachleute vom ADAC und Hegering wissen Rat.
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Zunächst ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Dürfte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Doch das ist noch nicht alles, was Unfallfahrer im Ernstfall beherzigen sollten.
Fachleute geben Gladbeckern wertvolle Ratschläge für den Ernstfall
So ist schnell die Polizei zu benachrichtigen. Sie sollte möglichst genau über den Standort informiert sein, „damit diese den Jagdpächter kontaktieren kann“, empfiehlt der ADAC. Haben sich Menschen bei dem Unfall Verletzungen zugezogen, ist die Telefonnummer 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten.
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Der Autoclub weist darauf hin: „Generell gilt: Tote Tiere aufgrund von Infektionsgefahren niemals ohne Handschuhe anfassen, verletzte Tiere gar nicht berühren.“ Gerd Tersluisen vom Hegering Gladbeck warnt eindringlich davor, totgefahrene Tiere mitzunehmen: „Das ist Diebstahl und Wilderei und somit strafbar.“
Inwieweit kommt eine Versicherung für Schäden durch einen Wildunfall auf?
Der Mensch sollte einem geflüchteten Tier nicht folgen, sondern in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung angeben. Tersluisen begründet diesen Handlungsempfehlung: „So kann der Jäger das Tier besser finden. Sollte es verletzt sein, kann er es von seinem Leid erlösen.“
Der ADAC erklärt: „Den Schaden am Fahrzeug deckt in der Regel die Teilkaskoversicherung ab. Das gilt – entsprechend den Bedingungen der Kfz-Versicherung – meistens für Zusammenstöße mit Haarwild. Dazu gehören Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse oder Hasen. Bei Unfällen mit Vögeln oder anderen Tieren wie Kühe, Pferde, Hunde oder Katzen kommen hingegen nicht alle Versicherungen für den entstandenen Schaden auf.“ Dafür benötigen laut ADAC Autofahrer eine Versicherung, die Kollisionen mit „Tieren aller Art“ abdeckt.
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„Wenn der Autofahrer nicht nachweisen kann, dass der Fahrzeugschaden durch einen Wildunfall entstanden ist, kann der Schaden bei der Vollkaskoversicherung zur Regulierung angemeldet werden. Die Inanspruchnahme kann allerdings zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse führen“, erläutert der Club. Für die Versicherung können sowohl Polizei wie auch Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.
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