Gladbeck. Wie laut ist es eigentlich in Gladbeck? Bürger können Hinweise zu starker Belastung geben, die in einen neuen Lärmaktionsplan einfließen.

Für die Stadt Gladbeck wird jetzt ein vierter aktualisierter Lärmaktionsplan erstellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil, sodass die Einwohnerschaft aufgerufen ist, online Hinweise und Anmerkungen zum Thema Straßenlärm zu geben.

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Grundlage für den Aktionsplan sind Lärmkarten, die für Gladbeck auf dem Online-Portal des Landes „Beteiligung NRW“ veröffentlicht worden sind. Ziel der Lärmkartierung ist es, einen aktualisierten Aktionsplan zur Bekämpfung der wesentlichen Quellen des Straßenlärms zu erstellen und durch den Rat der Stadt zu verabschieden.

Für Gladbeck wurden bereits die B 224 und Landesstraßen als lärmbelastet aufgeführt

Die Kommunen aller EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Erfasst wurden stark befahrene Hauptstraßen, aber keine kommunalen Straßen. In Gladbeck sind die Autobahnen A 2 und A 31, die B 224 und verschiedene Landesstraßen berücksichtigt worden. So ist zum Beispiel Wohnbebauung an der Landstraße von Lärm oberhalb der Richtwerte betroffen.

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Für die Kommune besteht die Aufgabe, bis zum Sommer 2024 den Lärmaktionsplan fortzuschreiben bzw. zu verabschieden. Die Erkenntnisse der Lärmkartierung fließen in zukünftige Planungen im Bereich Straßenbau und für die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ein. Ermöglicht werden Maßnahmen, die den Lärm direkt mindern sollen und die Festlegung von „ruhigen Gebieten“, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen.

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Für die erste Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung, die für kleinere Kommunen wie Gladbeck durch das Land NRW erstellt wurden, im Onlineportal vorgestellt. Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung erfolgt im weiteren Verlauf die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der erste Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt.

Die Beteiligung ist über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ bis zum 31. Oktober möglich. Link zur Beteiligung:https://beteiligung.nrw.de/portal/gladbeck/beteiligung/themen/1004195

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