Gladbeck. Ein 22-Jähriger soll in Gladbeck „nur“ ein paar Lebensmittel gestohlen haben. Warum ein Löffel im Prozess gegen ihn eine wichtige Rolle spielt.

Vier Flaschen Rapsöl, zwei Packungen Bifi und einen Babybel-Käse im Gesamtwert von etwa 15 Euro soll ein 22-Jähriger in einem Discounter gestohlen haben. Das hört sich zunächst nicht besonders spektakulär an. Aber weil er eine Verkäuferin, die ihn beim Verlassen es Ladens aufhalten wollte, weggeschubst haben soll, und die Polizei zudem ein Klappmesser bei ihm fand, könnten ihm theoretisch nach dem Strafgesetzbuch wegen schweren räuberischen Diebstahls bis zu drei Jahren Haft drohen.

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck bestritt der Angeklagte die Tat. Er sei schon mit gefülltem Rucksack ins Geschäft gegangen, habe es aber schnell wieder verlassen wollen, weil an der Kasse eine große Gruppe Jugendlicher stand, mit denen er zuvor einmal aneinandergeraten sei. An der Tür habe ihm eine Verkäuferin den Weg versperrt. „Da habe ich Panik bekommen, sie aber nicht angefasst, sondern nur die Tür aufgestoßen.“

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Angeklagter: Das Taschenmesser trage ich immer bei mir

Die Jugendlichen hätten ihn verfolgt, umringt und festgehalten, einer habe ihm ins Gesicht geschlagen. Dann sei der Verkaufsleiter dazu gekommen. Er kenne den Mann, weil er selbst mal in dieser Filiale gearbeitet habe. „Wir hatten kein gutes Verhältnis. Er hat mir gekündigt, obwohl ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte.“ Erst von ihm habe er erfahren, was ihm eigentlich vorgeworfen werde. „Da habe ich mich nicht mehr gewehrt, sondern auf die Polizei gewartet. Das Taschenmesser trage ich immer bei mir. Daran sind auch ein Löffel und eine Gabel. Ich esse gern mal unterwegs etwas.“

Die Verkäuferin, die versucht hatte, ihn am Verlassen des Ladens zu hindern, sagte als Zeugin, der Angeklagte komme häufig ins Geschäft, „und ich wusste, dass er immer etwas mitgehen lässt“. An dem Tag habe sie gesehen, dass er die Bifi in der Hand hielt und die Würstchen im nächsten Gang in seinen Rucksack gesteckt habe. Sie habe eine Kollegin gebeten, den Verkaufsleiter zu informieren. An der Tür habe der 22-Jährige sie beiseite geschubst und sei auf den Parkplatz gelaufen, die Jugendlichen hätten ihn verfolgt, umringt und festgehalten.

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Der Verkaufsleiter habe dann eingegriffen und die Polizei gerufen. Den Gegenstand, den die Beamten in der Jackentasche des Angeklagten gefunden hatten, bezeichnete die Frau als Löffel. Weil dieses Beweismittel eine wichtige Rolle für die Höhe einer möglichen Strafe spielen könnte, wollen die Prozessbeteiligten es in Augenschein nehmen und zudem weitere Zeugen hören. Deshalb wird die Verhandlung fortgesetzt.