Gladbeck. Einbruch und räuberischer Angriff: Ein 22-Jähriger musste sich für zwei Straftaten vorm Gladbecker Gericht verantworten. Wie das Urteil ausfiel.
Für zwei Straftaten musste sich ein 22-Jähriger vor dem Schöffengericht am Amtsgerichts Gladbeck verantworten. Das Urteil: Bewährungsstrafe in einem, Freispruch im anderen Fall. So hatten es auch die Staatsanwältin und der Verteidiger in ihren Plädoyers beantragt.
Den Einbruch in die Wohnung eines Bekannten gab der Angeklagte zu. Er hatte im März 2022 die dreitätige Abwesenheit des Wohnungsinhabers ausgenutzt, eine X-Box, ein Paar Nike-Turnschuhe und eine E-Zigarette mitgehen lassen. Der Bekannte habe ihn genervt, sagte der 22-Jährige. „Ich hatte noch ein paar Sachen bei ihm, die ich brauchte, aber er hat auf keinen Anruf und keine Nachricht reagiert.“
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Eine gestohlene Spielekonsole hat der Gladbecker für 60 Euro weiter verkauft
Die Wohnungstür sei kurz zuvor schon einmal aufgebrochen und nur notdürftig repariert worden. „Ich brauchte nur leicht mit der Schulter dagegen zu drücken, um sie zu öffnen.“ Die Spielekonsole habe er kurz nach dem Diebstahl für 60 Euro verkauft, „weil ich in Geldnot war“. Die Turnschuhe und die E-Zigarette habe er dem Bekannten zurückgegeben.
Gravierender klang die zweite Anklage: räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer. Hintergrund war eine nächtliche Taxifahrt vom Uniklinikum Essen nach Gladbeck. Der 22-Jährige war wegen einer Augenverletzung mit dem Krankenwagen dorthin gebracht worden. Nach ambulanter Behandlung konnte er das Krankenhaus verlassen, wusste aber nicht, wie er um 3 Uhr nachts nach Hause kommen sollte. Geld hatte er nicht bei sich und auch nicht zu Hause.
Aussage des Angeklagten: Der Taxifahrer habe ihn plötzlich am Kragen gepackt
„Einen Taxischein habe ich nicht bekommen, deshalb mehreren Taxifahrern, die vor dem Klinikum standen, mein Problem geschildert. Zwei haben abgelehnt, mich nach Hause zu fahren, der dritte hat gesagt, ich solle einsteigen“, sagte der Angeklagte. „Ich habe ihn gefragt, ob er mir eine Rechnung geben könne, die ich später beglichen hätte, ihm meinen Namen und meine Anschrift genannt.“ Stattdessen habe der Fahrer in der Nähe seiner Wohnung angehalten, ihn plötzlich am Kragen gepackt und sein Handy verlangt. „Da habe ich mich gewehrt, ihm eine oder zwei reingehauen und bin ausgestiegen.“
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Die Schilderung des Taxifahrers klang deutlich anders. Erst in Gladbeck habe ihm sein Fahrgast gesagt, dass er kein Geld bei sich habe, es erst von seiner Freundin holen müsse. „Ich habe verlangt, dass er sein Handy oder seinen Ausweis bei mir lässt, bis er mit dem Geld zurückkommt“, so der 49-Jährige. „Er glaubte wohl, ich bemerke nicht, dass er schnell sein Smartphone aus der Handytasche zog und mir die leere Hülle geben wollte. Als ich deshalb die Türen verriegelt habe und die Polizei rufen wollte, schlug er mir während der Fahrt mit der Faust ins Gesicht, trat mit dem Fuß gegen meinen Hals und würgte mich.“
Ganz glaubwürdig erschien dem Gericht die Aussage des Taxifahrers nicht
Diese Version hielten die Prozessbeteiligten für eher unwahrscheinlich. Obwohl der Angeklagte klein und eher schmächtig ist, seien Tritte vom Beifahrersitz aus gegen den Kopf des Fahrers schwer vorstellbar, so der Vorsitzende Richter Markus Bley. Auch die von der Polizei mit Fotos dokumentierten eher leichten Blessuren im Bereich der Schläfe sprächen gegen die Darstellung des Zeugen. Gänzlich auszuschließen sei dieser Tathergang zwar nicht, Notwehr des Angeklagten aber auch nicht. Deshalb: Im Zweifel für den Angeklagten. Freispruch.