Gladbeck. Von Unfallflucht über Drogenkonsum bis zur Körperverletzung: Viele Punkte brachten einen Gladbecker vor den Richter. Was er dazu zu sagen hat.

Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss in einem Auto mit falschen Kennzeichen und ohne Versicherung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln. Die Liste der Vorwürfe, derentwegen sich ein 26-jähriger Gladbecker vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten musste, war lang.

Eigentlich wollte eine Streifenwagenbesatzung ihn im Sommer vergangenen Jahres nur wegen einer Ordnungswidrigkeit anhalten. Er hatte den Gurt nicht angelegt. Doch der Mann missachtete das Stoppzeichen und gab Gas. Laut Anklage fuhr er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Gladbecker Hegestraße in Richtung Sandstraße. Auf der Kirchhellener Straße konnten die Polizeibeamten ihn überholen und stellten ihr Fahrzeug quer vor sein Auto.

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Der 26-jährige Gladbecker touchierte einen Polizeiwagen mit seinem Auto

Der 26-Jährige wendete, touchierte dabei den Polizeiwagen und flüchtete in die andere Richtung, missachtete eine rote Ampel, als er in die Enfieldstraße abbog. Dort gelang es der Polizei erneut, ihren Wagen quer vor seinen zu stellen. Beim Versuch, die Flucht über den Bürgersteig fortzusetzen, beschädigte der 26-Jährige wieder den Streifenwagen und flüchtete zu Fuß weiter, weil ein Reifen seines Autos geplatzt war. Mit Unterstützung einiger Kollegen konnten die Beamten ihn schließlich auf einem Parkplatz festhalten und auf dem Boden fixieren. Dabei leistete er massiven Widerstand, so die Anklage und eine Polizistin als Zeugin. Nur mit großer Mühe sei es gelungen, ihm Handfesseln anzulegen.

Drei Polizeibeamte wurden leicht verletzt. In seiner Bauchtasche fanden die Beamten Kokain und 850 Euro, im Gebüsch eine von ihm auf der Flucht weggeworfene Tüte mit Marihuana, in seiner Wohnung 65,5 Gramm Haschisch und weitere 800 Euro. Ein Drogentest war positiv. „Ich war stark drogenabhängig“, sagte der Angeklagte. „Ich wusste eigentlich nicht, was ich mache.“ Dann aber hub er an, die Schuld auf die Polizeibeamten zu schieben: „Sie haben mich geschlagen, ich hatte gar keine Möglichkeit, Widerstand zu leisten gegen zehn bis 15 Polizisten. Der Streifenwagen hat mein Auto beschädigt, nicht umgekehrt.“

Verteidiger: An Einzelheiten könne sein Mandant sich nicht mehr erinnern

Sein Verteidiger unterbrach ihn. An Details könne sein Mandant sich wegen des Drogenkonsums nicht erinnern. „Die Vorwürfe stimmen wohl. Es war ein großer Fehler von mir“, räumte der 26-Jährige, der gerade ein dreijährige Haft wegen Drogenhandels verbüßt, schließlich ein. „Ich war zugedröhnt.“ Das Schöffengericht verurteilte den 26-Jährigen zu einer zehnmonatigen Haftstrafe. Den Führerschein darf er erst nach einem Jahr und drei Monaten zurück bekommen. Außerdem muss er einer Polizeibeamtin, die sich bei dem Einsatz ein Handgelenk verstauchte, 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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Glimpflicher kam der Mann bei einer weiteren Anklage davon. Er soll Im Januar 2021, als er gerade aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, den neuen Partner seiner Exfreundin, mit der er ein Kind hat, beschimpft, mit dem Tode bedroht, geschlagen und getreten haben. Der Mann erstattete, trotz dieser Einschüchterungsversuche, Anzeige. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Er habe nur seinen Sohn sehen wollen und dabei den neuen Partner angetroffen. Außer einem verbalen Streit sei aber nichts vorgefallen.

Weder die Ex-Freundin noch ihr neuer Partner erschienen als Zeugen vor Gericht

Weder das angebliche Opfer noch die Ex-Freundin des Angeklagten waren als Zeugen vor Gericht erscheinen, wie schon beim ersten „Versuch“ im vergangenen Jahr. Unter anderem wegen ihres offenbar nicht mehr vorhandenen Interesses an einer Verteilung des 26-Jährigen wurde das Verfahren eingestellt.