Gladbeck. Plastikkarte ersetzt bald alte “Lappen“. Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt in Marl oder im Bürgerbüro Gladbeck gestellt werden.

Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen älteren Führerschein besitzen, sollten sich einen Erinnerungsknoten ins Taschentuch machen. Denn in fast genau einem Jahr, am 19. Januar 2022, endet für sie die Frist zum Führerschein-Umtausch. Danach geht es gestaffelt weiter, bis im Jahr 2033 jeder im Besitz der aktuellen, schwer zu fälschenden Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format ist. Der Umtausch ist Pflicht. Wer ihr nicht nachkommt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Bundesweit sind 43 Millionen Führerschein-Inhaber betroffen. Wie viele es im Kreis Recklinghausen sind, vermag die zuständige Kreisverwaltung nicht zu sagen. Doch schon jetzt werden im Vest jährlich mehrere tausend Führerscheine erneuert. 2019 waren es exakt 5505. Dafür gebe es jedoch unterschiedliche Gründe, die mit der Verordnung des Bundes zur Umsetzung von EU-Recht nicht unbedingt etwas zu tun haben müssen, heißt es beim Straßenverkehrsamt.

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Fakt ist: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind von der Maßnahme betroffen. Fahrerlaubnisse jüngeren Datums bleiben gültig – erreichen aber grundsätzlich nach 15 Jahren ihr Verfallsdatum (was auch auf die neu ausgegebenen Dokumente zutrifft).

Bei einigen Führerscheinen entscheidet das Geburtsjahr des Inhabers, bei anderen das Ausstellungsdatum

Es gibt eine weitere wichtige Trennlinie: Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsjahr des Inhabers über die Umtausch-Frist, bei allen Führerscheinen danach ist das Ausstellungsdatum maßgebend. Diese Unterscheidung hat einen Grund: Bis Ende 1998 wurden graue und rosafarbene Papierführerscheine ausgegeben. Auf ihnen ist das Ausstellungsdatum im Laufe der Jahre oft verblasst oder verwischt und damit unleserlich. Daher richtet man sich hier nach dem Geburtsjahr der Fahrerin oder des Fahrers. Wichtig ist: Führerschein-Inhaber müssen selbst darauf achten, dass sie die Frist nicht versäumen. Ein Erinnerungsbrief wird seitens der Behörden nicht verschickt. Zu Ostern soll es im Regierungsbezirk Münster allerdings eine Öffentlichkeitskampagne geben, so die Kreisverwaltung.

Wenn es los geht mit dem Pflichtumtausch, rechnet der Kreis nach eigenen Angaben mit rund 30.000 Anträgen pro Jahr. Darauf sei man personell vorbereitet, erklärt Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister. Der Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis kann beim Straßenverkehrsamt in Marl oder auch in den Bürgerbüros der Städte gestellt werden. Danach dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis man das neue Dokument in Empfang nehmen kann.

Die "grauen Lappen" dürfen mit einem Stempel des Ablaufdatums behalten werden

Wer seinem „grauen Lappen“ nachtrauert, für den hat der Kreis eine gute Nachricht. Die alten Papierführerscheine werden bei der Antragstellung mit einem Stempel (Ablaufdatum) versehen und können als Andenken mitgenommen werden. Die neue Fahrerlaubnis wird dann per Post nach Hause geschickt. Kartenführerscheine hingegen müssen bei der Abholung des neuen Dokuments abgegeben werden. Wer sich für den Postversand entscheidet (5 Euro Gebühr zusätzlich) ist seine bis dahin genutzte Fahrerlaubnis schon bei der Antragstellung los. Für die Übergangszeit kann er sich eine vorläufige Fahrberechtigung ausstellen lassen. Kostenpunkt: zehn Euro.

>>> Wer einen Antrag auf einen neuen Führerschein stellt, muss folgende Dokumente mitbringen: den alten Führerschein, einen Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles Lichtbild (biometrisch).

Der Umtausch mit Direktversand kostet 30,30 Euro. Beim Umtausch mit persönlicher Abholung werden 25,30 Euro fällig.

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