Gladbeck. Das Sachgebiet Rückführung und Sicherheit in der Ausländerbehörde setzt Abschiebungen durch. Die Amtsleiterin stellte die „Spezialeinheit“ vor.
Vom Berufsstatus sind es ganz normale Verwaltungsangestellte und -beamte in Gladbeck. Angesichts ihrer oft heiklen Aufgabe könnte man aber auch von einer wenig bekannten Spezialeinheit im Gladbecker Rathaus sprechen: Dem vierköpfigen Team des Sachgebiets Rückführung und Sicherheit in der Ausländerbehörde, dessen Aufgabe es auch ist, Ausweisungen zu erlassen und Abschiebungen durchzusetzen. Eine teils gefährliche Tätigkeit, wie jetzt im Sozialausschuss deutlich wurde.
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Doris Foerster, Leiterin des Amtes für Migration und Zusammenleben, zog in ihrem Bericht eine Bilanz zur Tätigkeit des Sachgebiets im laufenden Jahr. So wurden bislang 17 ausländerrechtliche Verwarnungen ausgesprochen. Diese beziehen sich zumeist auf rechtliche Verfehlungen der Betroffenen, die informiert werden, dass bei weiteren strafbaren Handlungen aufenthaltsbeendende Maßnahmen drohen. Sie sind damit quasi zur Bewährung angezählt, hinsichtlich eines künftigen Ausweisungsgrundes.
Aufgrund klarer rechtlicher Sachlage wurden zudem zehn neue Ausweisungen erlassen, da kein Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsrecht bestand, oder die betroffenen Personen straffällig geworden sind. Letzteres betraf den Handel mit Drogen, besonders schweren Raub, Diebstahl, Nötigung oder illegale Einreise und illegale Erwerbstätigkeit. Je fünf der Ausgewiesenen stammten aus Georgien, beziehungsweise der Türkei. Das Sachgebiet stellte zudem fünf sonstige Ordnungsverfügungen mit Ausreiseverpflichtung zu, die auf Identitätstäuschung, gefährlicher Körperverletzung, Betrug und illegalem Aufenthalt begründet waren.
Im laufenden Jahr konnten zudem vier erfolgreiche Botschaftsvorführungen stattfinden. Sechs Botschaftsvorführungen scheiterten, weil sich die Betroffenen der Behörde entzogen. Doris Foerster machte hierbei die Schwierigkeiten einer Abschiebung bzw. der Beschaffung von Reisepapieren deutlich, da sich viele Länder einer Kooperation bei der Rückführung ihrer Bürger entziehen, oder Ausweispapiere verlangen, die nachvollziehbar nicht vorhanden sind, wenn die Betroffenen ihre Abschiebung verhindern wollen. Immerhin erfolgten dieses Jahr auch fünf freiwillige Ausreisen. Derzeit leben in Gladbeck 260 geduldete Personen. Von diesen halten sich 137 Menschen hier schon länger als fünf Jahre auf.
Oft ergibt sich eine hohe psychische Belastung in Einsatzsituationen
Sieben geplante Abschiebungen scheiterten, weil die Betroffenen nicht aufgefunden wurden. 17 Abschiebungen konnten erfolgreich durchgeführt werden, der Großteil dieser Personen stammte aus Serbien (5), Georgien (3) und der Türkei (3) und jeweils ein Betroffener aus Somalia, Algerien, Ghana, Montenegro, Albanien und dem Kosovo. Die Straftatenregister der Abgeschobenen beinhalten unter anderem Erschleichen von Leistungen, Geldfälschung, räuberische Erpressung, Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung, Zuhälterei, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Handel mit Drogen in größerer Menge (Kokain) und unerlaubten Besitz von Schusswaffen.
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Bei Kontrollen oder der Durchsetzung der Ausweisung bestehe, angesichts des bereits bekannt straffälligen Klientels oder auch unauffälliger verzweifelter Menschen, die Möglichkeit, dass einerseits Gewalt gegen das Team der Ausländerbehörde angewendet, oder andererseits zur Ausweisung körperlicher Einsatz nötig werde. Die Ausländerbehörde arbeitet dabei mit Polizei und Justizbehörden eng zusammen. Doris Foerster berichtete von Vorgängen, wo der Betroffene ein Messer zog, wo Schuss- oder Stichwaffen aufgefunden wurden, oder sich jemand heftig wehrte und fixiert werden musste. Auch Selbstverletzungen der Betroffenen seien möglich, um die Abschiebung zu verhindern und führen zum Teil zu hohen psychischen Belastungen in Einsatzsituationen.
Zur Sicherstellung der Abschiebung werden Klienten auch in Haft genommen
Vier Personen wurden durch die Ausländerbehörde 2022 bisher zur Sicherstellung der Abschiebung in Haft genommen (2021 waren es acht Personen). Das Sachgebiet Rückführung und Sicherheit hat für die Dauer der Freiheitsentziehung nach Ministerialerlass eine 24/7-Telefonbereitschaft zu stellen. Durch das Ministerium sind zudem eine besondere Ausbildung und eine Mindestausstattung festgelegt worden. Das Rückführungsteam trägt so eine Uniform, die sie als Mitarbeitende der Ausländerbehörde kenntlich macht, auch eine Schutzweste und schnittsichere Handschuhe. Um für die körperlich herausfordernde Arbeit gewappnet zu sein, finden regelmäßige Trainings im Bereich Eigensicherung und Eingriffstechniken statt.
Ratsherr Marco Gräber (AfD) wollte, offenbar wenig beeindruckt von den Schilderungen der schwierigen Aufgaben durch die Amtsleiterin, abschließend provokativ wissen: „Wenn 90 Prozent der Betroffenen nicht ausgewiesen werden können. Was macht ihre Behörde eigentlich?“ Tim Kaminski, Sachgebietsleiter Rückführung und Sicherheit, ergriff ergänzend zu den Ausführungen von Amtsleiterin Foerster das Wort: „Unser Ziel ist es, durch Abschiebungen etwa von Personen der organisierten Kriminalität, von terroristischen Gefährdern oder Sexualstraftätern, Gefahren von den Bürgern abzuwenden. Das ist unsere Aufgabe, die Sicherheit zu gewährleisten.“