Gladbeck. Beim Cybergrooming werden Jungen und Mädchen im Netz von Tätern angesprochen – mit sexuellen Hintergedanken. So können Eltern Kinder schützen.
Unter dem Motto „Gemeinsam stark gegen Cybergrooming“ möchte die Polizei Recklinghausen Aufklärungs- und Präventionsarbeit zum Thema der virtuellen sexuellen Anbahnung leisten. Damit unterstützt sie den 8. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt. Die Polizei gibt Tipps, wie sich Eltern bei dem Thema verhalten sollten.
Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen von Minderjährigen über das Internet. Die oftmals anonymen oder unter falschem Namen wirkenden Täterinnen und Täter geben sich dabei in sozialen Netzwerken als zunächst gleichaltrige Gesprächspartner aus, um sich das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen. Die Polizei stellt fest: Beim Cybergrooming handelt es sich um Vorbereitungshandlungen zu sexuell motivierten Straftaten. Es ist eine besondere Form der sexuellen Belästigung, die mit dem Vertrauen der betroffenen Minderjährigen spielt. Diese können bis zum sexuellen Missbrauch führen. Die Täter versuchen auch, die Kinder und Jugendlichen auf Grundlage der vorgespiegelten Freundschaft zum Nacktbildertausch oder zu einem Treffen zu überreden. „Die Motivation dieser Tätergruppierung ist zumeist sexueller Art“, so Polizeipräsidentin Frederike Zurhausen.
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Polizeipräsidentin: Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden
Das Überreden der Minderjährigen zu sexuellen Handlungen in der realen und digitalen Welt oder ihnen pornografische Inhalte verfügbar zu machen, ist unter Strafe gestellt. Bereits der Versuch ist strafbar. „Das Cybergrooming ist ein weiteres Deliktsfeld, vor dem wir Kinder und Jugendliche schützen müssen. Denn die Folgen sind mitunter verheerend. Was einmal im Internet ist, bleibt im Internet.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferhilfe des Polizeipräsidiums stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen unter recklinghausen.polizei.nrw/kriminalpraevention-und-opferschutz.
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Die Polizei gibt diese grundsätzlichen Tipps:
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern und mit anderen Eltern über das Thema sowie die generellen Gefahren im Internet.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in Chats und sozialen Netzwerken keine persönlichen Angaben (Adressen, Telefonnummer, Bilder, Videos) machen oder weitergeben.
- Wirken Sie darauf hin, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit ihren Fotos und Videos umgehen und nicht alles posten, insbesondere keine intimen Aufnahmen.
- Suchen Sie sich bei Beratungsstellen Unterstützung und Hilfe.
- Sensibilisieren Sie ihre Kinder hinsichtlich ihrer angeblichen „virtuellen“ Freunde.
- Helfen Sie Ihren Kindern bei den Einstellungen der Privatsphäre in sozialen Netzwerken; reduzieren Sie den einwirksamen Personenkreis.
- Dokumentieren Sie als Elternteil den verdächtigen Chat-Verlauf und informieren Sie die Polizei.
- Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.
- Nach Rücksprache mit der Polizei: Blockieren Sie den Absender oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerkbetreiber.