Gladbeck. 13 Fälle wegen Widerstands und tätlicher Angriffe auf Polizei und Einsatzkräfte sind für Gladbeck registriert. Ein Blick auf die Entwicklung.

Immer wieder stehen Polizei und Beschäftigte im Rettungsdienst an vorderster Front und werden Opfer von Angriffen. 13 Vorfälle, in die diese Einsatzkräfte verwickelt waren, hat das Polizeipräsidium Recklinghausen für das Jahr 2021 in Gladbeck registriert.

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„Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ – unter diesem sperrigen Begriff sind derartige Attacken zusammengefasst. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung wurde im Mai 2017 beschlossen. Das bedeutet: „Wer Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher oder Rettungssanitäter körperlich angreift, muss seitdem mit härteren Strafen rechnen.“ Aufgrund eines neuen Paragrafen, der zudem eingeführt wurde, werden auch schon Störungen bei der Arbeit von Einsatzkräften – Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr – unter Strafe gestellt.

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„Im Jahr 2020 hatten wir in Gladbeck 17 Fälle von Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“, sagt Annette Achenbach, Sprecherin im Polizeipräsidium Recklinghausen, „davon handelte es sich zwölfmal um Widerstand.“ Die weiteren fünf Fälle gingen wegen tätlichen Angriffs in die Statistik ein.

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Bei keiner dieser Taten sei ein Messer oder ein anderes Werkzeug beim Angriff zum Einsatz gekommen. Laut Achenbach flogen bei diesen Handlungen die Fäuste, es wurde getreten, gekratzt und gebissen.

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Annette Achenbach vergleicht: „Für das Jahr 2021 haben wir in Gladbeck 13 Fälle aufgenommen: acht wegen Widerstands und fünf wegen tätlichen Angriffs.“ Ein ähnliches Ergebnis erwarte die Polizei für das Jahr 2022. Die Polizeisprecherin: „Das Gute ist, dass wir wie in den Vorjahren keinen einzigen Fall haben, in dem ein Messer gezückt wurde.“

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