Gladbeck. Die Schwarzbauaffäre seines Sohnes hat Konsequenzen für Gladbecks Ex-Bürgermeister. Die Überprüfung ergab Unregelmäßigkeiten seiner Amtsführung.
Für Gladbecks Ex-Bürgermeister Ulrich Roland folgen Konsequenzen aus der gegen ihn eingeleiteten dienstrechtlichen Untersuchung zur Schwarzbauaffäre seines Sohnes. Wie die WAZ erfuhr, hat Bürgermeisterin Bettina Weist Vertreter der Ratsfraktionen am Dienstagabend über den aktuellen Stand des Verfahrens unterrichtet. Sie teilte mit, dass der Abschlussbericht mit einem disziplinarrechtlichen Ergebnis Landrat Bodo Klimpel jetzt vorliege. Dies bedeutet, dass Unregelmäßigkeiten in Rolands Amtsführung festgestellt worden sind.
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Die Bürgermeisterin teilte in der nicht öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) weiter mit, dass der Kreis Recklinghausen als untere kommunale Aufsicht jetzt das Ergebnis weiter rechtlich bewerten werde. Klartext: Auf Grundlage der Empfehlung des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises, der als externe Behörde zum Ermittlungsführer bestellt wurde, wird festgelegt ob, bzw. wie diesen letztlich gefolgt wird.
Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung sind festgestellt worden
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Ein Freispruch ist ausgeschlossen. Landrat Klimpel wird eine Disziplinarverfügung aussprechen, da Unregelmäßigkeiten im Fall Roland festgestellt wurden. Je nach Schwere des Dienstvergehens kann das zum Beispiel eine Geldbuße oder Kürzung der Pensionsansprüche bedeuten.
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Ulrich Roland hatte im Februar 2021 selbst die Initiative ergriffen, nachdem die Schwarzbauaffäre gegen seinen Sohn publik geworden war, und um dienstrechtliche Überprüfung seines Handelns gebeten. Vielen Gladbeckern war unverständlich, wie Rolands Filius sich über geltendes Baurecht hinwegsetzen konnte, das ihm bzw. seinem Vater als im Gladbecker Rathaus tätigen Beamten bekannt sein musste.
Zwischenstand zum Disziplinarverfahren gegen Till Roland
Bürgermeisterin Weist informierte den RPA zudem über den Stand des gegen Till Roland Ende November 2021 in der Sache eingeleitete Disziplinarverfahrens. Sein rechtlicher Beistand habe sich geäußert, dies werde jetzt für die weitere disziplinarrechtliche Bewertung berücksichtigt.