Gladbeck. Illegal errichtete Bauten könnten im Brandfall ein rascheres Ausbreiten des Feuers begünstigen. Auch die Standsicherheit ist wichtig.
Noch ist ungeklärt, wer den umfangreichen Schwarzbau von Till Roland errichtet hat. Waren es beauftragte Fachfirmen, oder anderweitig Bekannte des Gladbeckers, die im Hinterhof seines Hauses ohne vorliegende Genehmigung gebaut haben? Der Sohn des ehemaligen Gladbecker Bürgermeisters ist zu Stellungnahmen gegenüber der Presse nicht (mehr) bereit. Warum generell wichtig ist, dass rechtskonform gebaut wird, erklärt Christiane Schmidt. „Letztlich geht es dabei auch um die Sicherheit der Nachbarn und der Hausbewohner selbst“, so die Kommunikationschefin im Gladbecker Rathaus.
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Denn: „In einem Baugenehmigungsverfahren wird eine Vielzahl von Aspekten geprüft. Höchste Bedeutung haben dabei sicherlich alle Punkte, die die Sicherheit einer baulichen Anlage betreffen. Hierzu gehören unter anderem die Vorgaben des Brandschutzes und die Sicherheit der technischen Gebäudeausrüstung“, so Christiane Schmidt.
Gebäude müssen im Brandfall für bestimmte Zeit standsicher bleiben
Diese Ziele spiegeln sich auch in Paragraf 14 Bauordnung NRW „Brandschutz“ wider, wonach Gebäude „so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird, und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“. Gebäude müssen im Brandfall für bestimmte Zeit standsicher bleiben, die Brandausbreitung innerhalb des Gebäudes sowie auf benachbarte Gebäude muss begrenzt werden. Die Vorgaben sind erfüllt, wenn die Anforderungen an Bauteile und Baustoffe, Rettungswege sowie die technische Gebäudeausrüstung eingehalten werden.
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„Auch der Nachweis der Standsicherheit und Statik ist wichtig“, unterstreicht Christiane Schmidt. Dies gelte auch für Altbauten, „wenn zum Beispiel eine tragende Wand durchbrochen wird“. Paragraf zwölf der Bauordnung befasst sich mit der Standsicherheit. „Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.“
Bebauungspläne können die Nutzung von Grundstücken im Detail regeln
Ebenfalls von hoher Wichtigkeit sei die Prüfung, ob die sogenannten Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden. Christiane Schmidt: „So soll ein angemessener Sozialabstand sowie eine ausreichende Belichtung und Belüftung sichergestellt werden.“ Insbesondere durch Bebauungspläne könnten zudem durch die Kommunen städtebaulich begründete Festsetzungen getroffen werden, die die Nutzung von Grundstücken im Detail regelt.
„Aber auch wenn kein Bebauungsplan besteht“, unterstreicht Christiane Schmidt, „müssen allgemeine planungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden“. Angesichts der Komplexität von Bauantragsverfahren dürften diese Anträge in der Regel nur von so genannten bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern, „also insbesondere Architektinnen und Architekten, eingereicht werden“.