Gladbeck. Kreis Recklinghausen prüft im Zuge der Bauaffäre Roland eine Pflichtverletzung des Gladbecker Ex-Stadtchefs. Staatsanwaltschaft sichtet Akten.
Der Kreis Recklinghausen hat im Zuge des Bau-Affäre Roland offiziell ein Disziplinarverfahren gegen Ulrich Roland (SPD), Ex-Bürgermeister von Gladbeck, eingeleitet. Das hat die Kreisverwaltung auf Anfrage bestätigt. Bislang habe es nach der Selbstanzeige Rolands Voruntersuchungen durch den Kreis gegeben.
Diese Voruntersuchungen hätten nun, so Lena Heimers von der Kreispressestelle, einen „hinreichenden Verdacht“ ergeben, so dass das Disziplinarverfahren eröffnet wurde. Um eine ausreichende Objektivität sicherzustellen, so die Kreisverwaltung, hat Landrat Bodo Klimpel (CDU) die Durchführung des Verfahrens an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Olaf Schade (SPD), abgeben – eine durchaus übliche Vorgehensweise, wie es heißt.
Der Landrat des Kreises Ennepe-Ruhr leitet das Disziplinarverfahren
Schade als Ermittlungsführer prüfe nun, ob eine Dienstpflichtverletzung Rolands noch während seiner Amtszeit (bis 31. Oktober 2020) vorliege. Das Verfahren „kann ein Jahr, aber auch mehrere Jahre dauern“, so Heimers. Der Ermittlungsführer stelle aber nur fest, ob eine Pflichtverletzung vorliegt oder nicht. Ist es zur Pflichtverletzung gekommen, wird sie vom Dienstherrn (hier wiederum der Landrat in Recklinghausen) geahndet. Als Konsequenz sieht das Beamtenrecht für einen Beamten im Ruhestand (Roland ist seit November Ruheständler) eine Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehaltes vor.
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Roland ist im Kreis Recklinghausen nicht der erste Bürgermeister, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Erst 2018 wurde ein Verfahren gegen die ehemalige Waltroper Bürgermeisterin Nicole Moenikes (CDU) eingestellt. Auch gegen den ehemaligen Landrat Jochen Welt (SPD) wurde ermittelt. In seinem Fall reichten die hinreichenden Verdachtsmomente ebenso nicht aus, um eine Pflichtverletzung festzustellen.
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Die Staatsanwaltschaft hat noch keinen Anfangsverdacht, sichtet nun aber Akten
Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist nach der Anzeige gegen Roland noch nicht entschieden, ob ein Anfangsverdacht besteht. Staatsanwältin Anette Milk bestätigte auf Anfrage aber, dass die Stadtverwaltung Gladbeck freiwillig Akten zur Auswertung zur Verfügung stellt, die inzwischen der Polizei übergeben wurden, „und auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft sind“.
Dort werden sie daraufhin gesichtet, ob es im „Fall“ Roland strafrechtlich zu ahnende Aspekte gebe. Das Disziplinarverfahren, das gegen Roland eingeleitet sei, müsse keine strafrechtliche Relevanz haben, so Milk.