Gladbeck. Fast alle Corona-Regeln sind aufgehoben. In Gladbeck gibt es aber noch einige Orte, an denen weiterhin eine Maske getragen werden muss.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind seit dem Wochenende fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben worden. Im Zuge der neuen Regeln entfallen ab sofort auch die 3G-Kontrollen für Besucherinnen und Besucher des Rathauses und weiterer städtischer Dienststellen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Der Eingang des Alten Rathauses ist seit Montagmorgen wieder geöffnet, die Terminvereinbarung bleibt vorerst jedoch weiterhin bestehen.

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Bei Trauungen entfällt zudem die coronabedingte Personenbeschränkung, so dass die Trauzimmer im Rathaus (30 Gäste, inkl. Brautpaar und Trauzeugen) und in Wittringen (40 Gäste, inkl. Brautpaar und Trauzeugen) wieder die normale Anzahl an Gästen aufnehmen können.

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Die Stadt Gladbeck hält bis auf Weiteres weiter an der Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen fest. Bei Veranstaltungen in der Mathias-Jakobs-Stadthalle ist ebenfalls das Tragen einer Maske erforderlich. Die Stadt macht damit von ihrem Hausrecht Gebrauch. Auch die allgemeinen Hygieneregeln haben weiterhin Bestand.