Gladbeck. Was ist mein Haus wert? Erste Daten liefert ein neues Tool im Internet. Infos stammen vom Gutachterausschuss für Gladbeck, Marl und Dorsten.

Was ist mein Haus wert? Oder was kostet ein Reihenhaus z.B. in Ellinghorst? Ab sofort können die Gladbecker auf den kostenlosen, „amtlichen“ Immobilien-Preis-Kalkulator des örtlichen Gutachterausschusses für die Städte Dorsten, Gladbeck und Marl im Internet nutzen.

Der Kalkulator berechnet auf Basis der im Jahr 2021 tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser realistische Durchschnittspreise anhand individueller Merkmale, so Dörthe Schmidt, Geschäftsführerin und Vorsitzende des Gremiums. Dafür wurden insgesamt rund 5.600 Datensätze aus der Kaufpreissammlung statistisch untersucht. Mit Hilfe von von Eckdaten wie Lage, Alter, Größe, Zustand der Immobilie wurden sie dann für den Immobilien-Preis-Kalkulator aufgearbeitet.

Mit individuellen Angaben wie Baujahr und Größe das Haus oder die Wohnung berechnen

Mit individuellen Angaben wie beispielsweise Baujahr und Wohnfläche können Interessierte jetzt online ihr Objekt berechnen lassen. Laut Dörthe Schmidt ersetzen die Daten zwar kein Verkehrswertgutachten, „stellen aber eine sehr schnelle und zuverlässige Methode dar, um ein Gefühl für realistische Größenordnungen zu bekommen“.

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Die neuen Immobilienrichtwerte werden auf einer digitalen Karte dargestellt und beschreiben ein fiktives Durchschnittsobjekt. Und im Gegensatz zu anderen Internetangeboten liegen den amtlichen Immobilienrichtwerten tatsächlich abgeschlossene Kauffälle zugrunde, keine Schätzungen, keine Angebotsdaten und keine abstrakten Algorithmen, betont die Expertin weiter.

Die Daten auch für Gladbeck sind auf boris.nrw.de veröffentlicht

Auf der landesweiten Internetplattform www.boris.nrw.de wurden die neuen Immobilienrichtwerte bereits veröffentlicht. Die Handhabung ist einfach: Adresseingabe, Auswahl des Teilmarktes Eigentumswohnung oder Ein- und Zweifamilienhäuser und Klick auf das rote Symbol „Immobilienpreis-Kalkulator öffnen“, individuelle Merkmale eingeben – fertig. Die neuen Immobilienrichtwerte (für bebaute Grundstücke) werden künftig wie Bodenrichtwerte (für unbebaute Grundstücke) jährlich angepasst und jeweils bis zum 31. März des Jahres veröffentlicht.

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Zentrale Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie die Erstellung von Verkehrswertgutachten für gerichtliche und private Zwecke.