Gladbeck. Auch in Gladbeck untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine müssen mitgebrachte Haustiere untersuchen lassen. Darauf weist das Veterinäramt hin.

Hunde, Katzen oder Frettchen, die aus der Ukraine durch Flüchtlingemit nach Deutschland eingereist sind, müssen in jedem Fall durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden. Darauf weist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hin. Dafür gibt es auch in Gladbeck eindeutige Gründe.

Denn in der Ukraine gibt es über das ganze Land verteilt immer wieder Fälle von Tollwut. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei. Tollwut verläuft bei Menschen und Tieren tödlich, wenn sie einmal ausgebrochen ist. Eine Therapie oder Heilung sind nicht möglich. Damit Deutschland tollwutfrei bleibt, soll durch die Untersuchung und Impfung sichergestellt werden, dass die Tiere nicht unerkannt Tollwuterreger nach Deutschland einschleppen, daran erkranken und diese hier verbreiten.

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Das Tier muss zunächst zwingend in Quarantäne bleiben

Deshalb gelten für aus der Ukraine geflüchtete Tierhalter einige Regeln. Zunächst muss das mitgebrachte zunächst zwingend in der Unterkunft in Quarantäne bleiben und darf keinen Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Ein Hund darf kurzfristig an der Leine ausgeführt werden. Wichtig ist, dass er dabei keinen Kontakt zu anderen Hunden und Menschen hat.

Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen aus der Ukraine mitgebracht hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Veterinäramt Recklinghausen in Verbindung setzen, telefonisch über die Telefonnummern 02361 532125 (Sekretariat). Alternativ kann die Kontaktaufnahme auch per Mail erfolgen: fd39@kreis-re.de.

Das Tier muss in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden

Wer für sein Tier einen Impfpass hat, sollte diesen dem Veterinäramt vorlegen. Dort wird festgestellt, ob das Tier eine Tollwutimpfung benötigt oder nicht. Das Tier muss in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dort bekommt es – sofern noch nicht vorhanden – einen Transponder (Mikrochip), damit es eindeutig identifizierbar ist. Wenn nötig, wird es auch gegen Tollwut geimpft. Für das gekennzeichnete und geimpfte Tier wird dann ein Heimtierausweis ausgestellt.

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30 Tage nach der Tollwutimpfung muss das Tier erneut in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dann wird eine Blutprobe entnommen, die auf Antikörper gegen Tollwut untersucht wird. Wenn das Untersuchungsergebnis auf Tollwutantikörper vorliegt, können die Tierhalter einen Termin für die Abschlussuntersuchung mit dem Veterinäramt vereinbaren. Sobald das Untersuchungsergebnis vorliegt und nachgewiesen ist, dass das mitgebrachte Tier Tollwutantikörper hat, darf die Quarantäne aufgehoben und es mit anderen Tieren und Menschen in Kontakt kommen.