Gladbeck. Die Stadt kündigt an, dass in Gladbeck die Einhaltung der Corona-Schutzvorschriften überprüft wird. Gaststätten werden an Silvester kontrolliert.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Corona-Schutzvorschriften auch in der Silvesternacht kontrolliert werden. Streifen des Kommunalen-Ordnungsdienstes (KOD) sind unterwegs, um unter anderem stichprobenartig die Einhaltung der 2G-Regel in der Gastronomie zu kontrollieren. Genau wie im Vorjahr ist der Verkauf von Feuerwerk verboten. Nicht immunisierte Personen dürfen sich im öffentlichen und privaten Raum aus privaten Gründen nur mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen, auch dies wird der KOD stichprobenartig kontrollieren.

Bürgermeisterin Bettina Weist appelliert an alle Gladbeckerinnen und Gladbecker, sich in der Silvesternacht genau wie an den übrigen Feiertagen verantwortungsvoll zu verhalten: „Bleiben Sie zuhause, im allerkleinsten Kreis, schützen Sie damit sich und andere. Wenn wir jetzt vernünftig und solidarisch sind, dann können wir den nächsten Jahreswechsel wieder richtig feiern. Und: Verzichten Sie auch auf das Feuerwerk, um Krankenhäuser und Ärzte im Falle eines Notfalls zu entlasten.“

Überprüfungen erfolgen auch am 23. Dezember

Sensibilisiert werden sollen die Gastronomen auch für den 23. Dezember. Denn auch wenn das Turmblasen in diesem Jahr ausfällt, könnten in Gaststätten mehr Besucherinnen und Besucher als üblich sein, um die Feiertage einzuläuten. Auch hier wird der KOD genau wie an den mobilen Getränkeständen vor Ort sein.

In der Impfstelle, die Stadt und Kreis gemeinsam initiiert haben und die vom DRK an der Bottroper Straße betrieben wird, sind freie Termine auch für die nächsten Tage buchbar. Eine komplette Impfstraße ist für die Impfung von Kindern vorgesehen. Anfang des Jahres wird dann die zentrale digitale Plattform an den Start gehen, in der sämtliche Gladbecker Impfangebote zu finden sein sollen. Kurz danach wird dann der zweite Impfgipfel stattfinden.