Gladbeck. Die ABD-Fraktion in Gladbeck fordert, der Weltfrauentag solle ein gesetzlicher Feiertag in NRW werden. Dafür gebe es gute Gründe.

Der Weltfrauentag als gesetzlicher Feiertag in NRW? Das zumindest fordert die ABD-Fraktion in ihrem Antrag für die nächste Sitzung des Rates in Gladbeck.

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Anno 2022 jährt sich der Frauentag am 8. März zum 101. Mal. Er wurde auf Anregung der deutschen Sozialdemokratin Clara Zetkin erstmals am 19. März 1911 in Deutschland und in Nachbarländern sowie den USA organisiert. Seit 1921 wird der Feiertag jährlich am 8. März begangen.

Warum soll in NRW nicht möglich sein, was es in Berlin bereits gibt?

„Aufgrund beruflicher Verpflichtungen ist eine aktive Teilnahme am Weltfrauentag für eine Vielzahl von Frauen nicht möglich“, so die ABD-Fraktion und verweist auf den Berliner Senat. Er habe 2019 die Entscheidung getroffen, dass der Weltfrauentag ein offizieller Feiertag in der deutschen Hauptstadt ist. „Dies ist auch unser angestrebtes Ziel für NRW. In einem ersten Schritt sollte die Bürgermeisterin alle Mitarbeiterinnen am Weltfrauentag freistellen, um so eine Teilnahme an den Aktivitäten des Weltfrauentags zu ermöglichen“, so Süleyman Kosar (ABI Gladbeck). Es gehe nicht nur um einen weiteren freien Tag für NRW, sondern um einen Tag mit Bedeutung, der nicht nur Symbolcharakter haben soll.

Es gebe viele weitere Gründe für diesen geforderten gesetzlichen Feiertag wie „Frauenrechte sind Menschenrechte“ und Gender Pay Gap. Veraltete Rollenbilder seien nachteilig für Frauen, die häufig von Altersarmut bedroht seien. Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen habe sich kaum etwas geändert. Kosar: „All diese Gründe sprechen für einen gesetzlichen Feiertag in NRW.“

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