Gladbeck. Ein Hund hat im Mai 2020 in Gladbeck eine Familie attackiert, ein Mädchen wurde schwer verletzt. Nun ist klar: Das Tier bleibt bei den Besitzern.
Eine Bulldogge hatte im Mai 2020 in Gladbeck ein damals einjähriges Mädchen attackiert, ihr Bein zerfleischt und den Hund der Familie totgebissen. Nun ist klar: Die Bulldogge bleibt bei ihren Besitzern, die Stadt Gladbeck hat eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückgenommen.
Das bestätigt Dirk Rauschenberg, Pressesprecher und Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, auf Nachfrage der WAZ. „Das Beschwerdeverfahren wurde am 4. Oktober eingestellt. Der Senat hatte der Stadt Gladbeck als Beschwerdeführerin rechtliche Hinweise gegeben und unter anderem darauf hingewiesen, dass der Besitzer schließlich den Hund mit Auflagen halten darf.“ Daraufhin habe die Stadtverwaltung die Beschwerde „aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten zurückgenommen“, so Stadtsprecher David Hennig.
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Die kleine Leni ist nach wie vor in psychologischer Behandlung
Sara Minkley, Mutter der damals verletzten Leni, ist entsetzt. „Wir alle in der Nachbarschaft sind zutiefst schockiert und fühlen uns von der Stadt Gladbeck nicht verstanden.“ „Wir haben alles getan, was wir machen konnten“, so Hennig. So habe der Hund mit der Erteilung der Halteerlaubnis viele Auflagen bekommen, darunter eben die Maulkorbpflicht, zudem muss er an der kurzen Leine geführt und mit einem Geschirr doppelt gesichert sein. „Von weiteren Vorfällen mit dem Tier haben wir keine Information, daher scheint es ja zu funktionieren“, sagt der Stadtsprecher.
Nachdem die Bulldogge nun endgültig bei ihren Besitzern und damit in der Nachbarschaft bleibt, hat Minkley eine Entscheidung getroffen: Sie ist gemeinsam mit ihrer Tochter inzwischen umgezogen, „da ich meiner Tochter und mir den Anblick von diesem Hund nicht antun will“.
Wie könne es sein, so fragt sich die junge Mutter weiterhin, dass ein Hund, der ein Kind so beißt, dass es operiert werden muss, auf der Intensivstation liegt und einen anderen Hund tot beißt, wieder zurück kommen darf, „und wir alle wieder in Angst leben müssen“. Ihre Tochter sei weiter in psychologischer Behandlung und nicht fähig, in den Kindergarten zu gehen. „Ich habe es versucht, aber dann fingen wieder Panikattacken bei ihr an.“
„Ungerechte Entscheidung“
Sara Minkley findet die Entscheidung „ungerecht“ und kann sie nicht nachvollziehen. „Wir haben auch schon beobachtet, dass der Halter gegen die Auflagen verstößt, doch wenn wir das dem Ordnungsamt melden, heißt es immer nur, dass sie ohne Beweise nichts machen können.“
Ihr gehe es nicht darum, dass der Hund etwa eingeschläfert werden müsse. „Das Tier kann da nichts für, aber es muss in sichere Hände.“ Minkley ist sich sicher, wenn der Hund ein Kampfhund gewesen wäre, wäre klar gewesen, dass er nicht zurück zum Besitzer gedurft hätte.
Der Besitzer hatte dagegen geklagt, dass der Hund nicht bei ihnen bleiben durfte – und bekam Recht
Die Bulldogge ist bereits seit April diesen Jahres wieder bei ihren Besitzern, nachdem sie nach der Attacke zeitweise in einem Tierheim untergebracht worden war. Die Rückkehr hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschlossen, der Halter hatte dagegen geklagt, dass das Tier ihm weggenommen worden war. Die Stadtverwaltung musste den Hund wieder herausgeben, war damit nicht einverstanden und legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. „Wir sehen es nicht so wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht“, sagte Stadtsprecher Hennig damals.
Das zuständige Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hatte den Hund im vergangenen Jahr nach dem Angriff auf die Familie getestet. Seitdem gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Der Wesenstest hatte ergeben, dass das Tier nicht grundsätzlich von seiner Rasse her gefährlich ist, sondern in bestimmten Situationen gefährlich reagiert.
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