Gladbeck. Sara Minkley und ihre Tochter (1) sind von einer Bulldogge angegriffen und verletzt worden. Ihr Hund starb dabei. So erlebten sie den Vorfall.

Der Schock sitzt bei Sara Minkley noch tief. Vergangene Woche waren sie, ihre einjährige Tochter und ihr Hund von einer Bulldogge angegriffen und verletzt worden. Ihr kleiner Chihuahua starb an den Verletzungen. Um ihr Tier zu trauern, dazu hatte die 26-Jährige noch gar keine Chance. Den Vorfall habe sie noch gar nicht realisiert und auch noch nicht verarbeitet. „Das Wichtigste ist, dass meine Tochter wieder gesund wird.“

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Die kleine Leni hatte so starke Verletzungen am Bein, dass sie operiert werden musste. Sie hatte Bisswunden bis auf den Muskel. Jetzt trägt das Mädchen einen Gips, konnte vergangenen Freitag gemeinsam mit ihrer Mutter das Krankenhaus aber wieder verlassen. „Wir müssen aber jeden Tag zur Wundüberprüfung ins Krankenhaus“, so die alleinerziehende Mutter. An Normalität ist bei der jungen Familien nicht zu denken: „Meine Tochter sucht die ganze Zeit unseren Hund, sie versteht das ja alles noch gar nicht.“

Ein Hund der Rasse Olde English Bulldogge hat in der vergangenen Woche eine junge Familie in Gladbeck angegriffen.
Ein Hund der Rasse Olde English Bulldogge hat in der vergangenen Woche eine junge Familie in Gladbeck angegriffen. © Getty Images/iStockphoto | THEGIFT777

Minkley: Der Hund war nicht angeleint

Es war Mittwochnachmittag, als die junge Frau vergangene Woche gemeinsam mit ihrer Einjährigen und dem Hund Werkzeug aus dem Haus ihrer Eltern holen wollte – die Familie zieht gerade um. Als sie das Elternhaus über den Garten verlassen wollten, ging der Besitzer der Bulldogge gerade mit seinem Hund spazieren. „Das Tier trug keine Leine, sondern wurde nur an seinem Halsband festgehalten“, sagt Minkley und widerspricht damit dem Polizeibericht, in dem stand, dass die Bulldogge angeleint war. Plötzlich sei der Hund auf Mutter und Tochter losgestürmt. „Er biss sich in Lenis Fuß fest und riss uns zu Boden“, so Sara Minkley, die ihre Tochter auf dem Arm trug. Auch sie verletzte sich bei dem Sturz, hat mehrere Schürfwunden und Prellungen.

Dann ging ihr Chihuahua Hailey dazwischen. Die Bulldogge ließ von Leni ab. „Der Hund nahm Hailey in den Mund und schüttelte sie“, so die 26-Jährige. Dieses Bild bekommt die junge Mutter nun nicht mehr aus ihrem Kopf. Der Chihuahua erlitt einen Rippendurchbiss. Sara Minkleys Mutter brachte das Tier gleich zum Arzt. Doch auch der konnte Hailey nicht retten. „Unser Hund hat sich für uns geopfert.“

Maulkorb- und Leinenpflicht möglich

Das Kreisveterinäramt kann einem Halter den Hund wegnehmen, sobald dieser gegen den Tierschutz verstößt. „Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Tier nicht ordentlich versorgt ist, etwa abgemagert aussieht, oder zu viele Tiere in einer zu kleinen Wohnung leben“, so Jochem Manz, Sprecher des Kreises Recklinghausen.

Kommen solche Hinweise etwa von Nachbarn, nimmt das Kreisveterinäramt Kontakt zum Halter auf. „Als zweiten Schritt gibt es Auflagen und wenn die nicht greifen, wird der Hund dem Halter weggenommen“, so Manz. Dies stehe jedoch erst am Ende einer langen Kette von Maßnahmen.

Werde ein Hund auffällig und beiße, sei dies eine ordnungsrechtliche Frage, so Manz. Wenn ein Hund nachweislich mehrere Male gebissen hat, kann die Stadt als Ordnungsbehörde vorübergehend eine Maulkorb- und Leinenpflicht sowie eine Vorführung beim Kreisveterinäramt anordnen, so Stadtsprecher David Hennig.

Eine Nachbarin leistete Erste Hilfe

Sara Minkley alarmierte sofort einen Krankenwagen, ihre Mutter die Polizei. Eine herbeigeeilte Nachbarin, Arzthelferin, leistete Erste Hilfe.

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Die Bulldogge sei schon länger auffällig gewesen, berichtet Minkley. „Die Besitzer haben immer gesagt, dass sie den Hund unter Kontrolle haben. Das haben wir ja jetzt gesehen.“

Bei dem Hund handelt es sich um die Rasse Olde English Bulldogge. „Mit dem Hund gab es im Jahr 2018 schon mal einen Beißvorfall“, so Stadtsprecher David Hennig auf Anfrage zur WAZ. Dabei wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, dieses später jedoch wieder eingestellt. „Es war nicht zu belegen, dass der Vorfall sich so abgespielt hat, wie beschrieben“, so Hennig. Im Februar habe das Ordnungsamt den Halter dann schriftlich dazu aufgefordert, eine Phänotypenbestimmung beim Kreisveterinäramt vornehmen zu lassen. Diese soll Auskunft darüber geben, welche Rassen in einem Hund stecken, um so auch Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie gefährlich er ist. „Die Phänotypenbestimmung steht allerdings noch aus“, so Hennig.

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Wie es mit der Bulldogge nun weitergeht, ist noch unklar. Die Kreisverwaltung warte noch darauf, dass eine Mitteilung der Stadt Gladbeck über den Vorfall beim Kreis eingeht. Bis eine Entscheidung getroffen ist, wird die Bulldogge zunächst im Tierheim bleiben.