Gladbeck. In einer Bürgerversammlung stellt die Stadt Gladbeck Pläne für ein islamisches Bildungszentrum vor. Dort sollen bis zu 30 Jungen betreut werden.

In einer Bürgerversammlung will die Stadtverwaltung Gladbeck über die noch vor der Corona-Pandemie bekannt gewordenen Pläne für ein islamisches Bildungszentrum und Wohnheim für Jungen informieren, das auf dem städtischen Gelände der einstigen evangelischen Pauluskirchengemeinde an der Roßheidestraße entstehen soll. Das Vorhaben des Interkulturellen Bildungszentrums Gladbeck (IBG) war schon vor eineinhalb Jahren kritisch diskutiert worden.

Die Versammlung findet am Samstag, 28. August, um 11 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Erich-Kästner-Realschule, Kortenkamp 11, statt. Gebaut werden soll die Einrichtung – „Bildungszentrum“ genannt – von dem IBG hinter dem Haus Roßheidestraße 30 (ehemals Pfarrhaus) auf einem Grundstück, das seit geraumer Zeit der Stadt gehört. Die Stadt will das Areal via Erbpachtvertrag dem IBG zur Verfügung stellen.

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Geplant ist ein zweigeschossiger Bau an der Roßheidestraße

Geplant ist ein zweieinhalbgeschossiger Bau, in dem nur Jungen, maximal 30, im Alter von 12 bis 18 Jahren wochentags mit der Möglichkeit der Übernachtung betreut werden sollen, heißt es in der Einladung der Stadt. Kindern und Jugendlichen solle dort eine religiöse Orientierung gegeben und durch Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe und individuelle Förderung schulische Defizite ausgeglichen werden.

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Der bisher genutzte Standort an der Breukerstraße solle anschließend Mädchen zur Verfügung gestellt werden. Mitglieder des IBG-Vorstands stellen gemeinsam mit Vertretern des Dachverbandes VIKZ (Verband der islamischen Kulturzentren e. V.) und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe das geplante Projekt vor. Nur wenige Tage nach der Bürgerversammlung findet am 31. August um 17 Uhr eine gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Integrationsrates statt, wo das Thema die Politik beschäftigen wird.

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Beim Besuch der Bürgerversammlung gelten Corona-Regeln

Für den Besuch der Bürgerversammlung gelten folgende Regeln: Der Zutritt ist aufgrund der aktuell geltenden Coronaregeln nur gestattet für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Zur Kontaktnachverfolgung werden die Daten aufgenommen. Einlass ist ab 10.30 Uhr. Es können aufgrund der Räumlichkeiten maximal 100 Personen zugelassen werden. Voranmeldungen können per E-Mail an buergerversammlung.ibg@stadt-gladbeck.deerfolgen.

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